FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Wie kann ich teilnehmen und eine Empfehlung verschicken?

Um eine Empfehlung verschicken zu können und am Gastronovi Botschafterprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie sich erst registrieren und brauchen einen speziellen Link, den Sie entweder über das Kontaktformular erhalten oder im back Office abrufen können.

Der generierte Empfehlungs-Link ist personalisiert und nur über diesen Link eingegangene Empfehlungen können Ihnen zugeordnet werden.

Kontaktformular

Nutzen Sie das Kontaktformular unter gastronovi.com/botschafter und tragen Sie im Formular Ihre gastronovi-Kundennummer ein. Nachdem Sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und diese akzeptieren, können Sie Ihre Kundennummer übermitteln – dazu klicken Sie auf Teilnehmen & Link anfordern. Den erhaltenen Link können Sie danach beliebig versenden – über Messenger, E-Mail oder Social Media.

back Office – Kundenkonto

Öffnen Sie Ihr Kundenkonto im Gastronovi back Office. Dort finden Sie die Rubrik Gastronovi Botschafter. Klicken Sie hier auf Jetzt mitmachen & Vorteile sichern!. Sie gelangen auch hier zum Kontaktformular, um sich für das Botschafterprogramm zu registrieren.

Wenn Sie erfolgreich am Botschafterprogramm teilnehmen, können Sie in Ihrem Kundenkonto die Daten zu Ihrem aktuellen Status einsehen. Den Link erhalten Sie, wenn Sie hier auf Mein Empfehlungslink klicken. Den erhaltenen Link können Sie danach beliebig versenden – über Messenger, E-Mail oder Social Media.

2. Kann ich auch einen QR-Code für die Empfehlung nutzen?

Ja, Sie können auch einen QR-Code auf Ihr Endgerät herunterladen und diesen von potenziellen Interessenten scannen lassen, damit diese von Ihnen geworben werden können. Öffnen Sie das Kundenkonto und klicken Sie auf Botschafter bearbeiten. Sie landen in den Einstellungen Ihres Gastronovi Botschafterkontos und hier können Sie anschließend den QR-Code herunterladen, der auf Ihren personalisierten Empfehlungs-Link weiterleitet.

3. Was passiert, nachdem ich eine Empfehlung versendet habe?

Wenn über Ihren Empfehlungs-Link ein Kontakt zu Gastronovi herstellt wurde, wird dieser Ihnen zugeordnet. Entsteht daraus die Buchung von mindestens einer Software-Lizenz, profitieren Sie im ersten Quartal des Folgejahrs von Ihrer Prämie.

4. Wie kann ich meine Zahlungsdaten ändern?

Öffnen Sie das Kundenkonto und klicken Sie auf Botschafter bearbeiten. Sie landen in den Einstellungen Ihres Gastronovi Botschafterkontos.

Klicken Sie unter Zuweisung zur Auszahlung auf Bearbeiten. Hier können Sie jeweils das Auszahlungskonto oder die Auszahlungsadresse (Rechnungsadresse) ändern.

Übernehmen Sie die gemachten Änderungen mit Speichern.


Neues Auszahlungskonto

Sie können ein neues Auszahlungskonto anlegen, indem Sie unter Auszahlungskonto auf die Schaltfläche Neu klicken.

Neue Rechnungsadresse

Sie können eine neue Rechnungsadresse anlegen, indem Sie unter Rechnungsadresse auf die Schaltfläche Neu klicken.

Erst wenn Sie ein neues Konto oder eine neue Adresse erstellen, können diese für die Auszahlung ausgewählt werden.

5. Wann erhalte ich meine Prämie?

Die Prämie erhalten Sie jährlich (nicht als Privatperson) – voraussichtlich im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt. Eine Teil- oder Zwischenauszahlung ist nicht möglich. Die Prämie wird immer rückwirkend für ein Jahr auf alle bis dahin bezahlten Rechnungspositionen für kostenpflichtige und von Gastronovi hergestellte Software-Module der geworbenen und aktiven Kunden gewährt.

6. Wo kann ich sehen, wie viele Kunden ich bereits erfolgreich geworben habe?

Im Gastronovi back Office können Sie im Kundenkonto Ihren Botschafter-Status einsehen und wie viele Kunden Sie auf den unterschiedlichen Ebenen geworben haben.

7. Kann Gastronovi Office vorab kostenlos getestet werden?

Über den Empfehlungslink kann auch ein kostenfreier Testzugang erstellt werden. (Der Test-Account läuft nach 14 Tagen automatisch aus.)

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.