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Wie mache ich eine Kassenbucheinzahlung?
Um Zahlungen zu erfassen, die nicht über die Kasse eingenommen werden, können Sie Einzahlungen manuell im Kassenbuch verbuchen, z. B. eine Wechselgeldeinzahlung.
Wie mache ich eine Kassenbuchauszahlung?
Auszahlungen, wie z. B. die Entnahme von Bargeld an die Bank, können manuell im Kassenbuch gebucht werden.
Wie nutze ich den Datumsfilter?
Um den Aufruf der Verkäufe und Rechnungen übersichtlicher und schneller zu gestalten, gibt es einen Datumsfilter. Standardmäßig werden nun alle Umsätze des aktuellen Tages angezeigt.
Wie mache ich eine Kassenbuchzählung?
Eine tägliche Zählung hilft Ihnen, den Überblick über mögliche Differenzen zu behalten und gibt Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig aktiv zu werden. Differenzen können beispielsweise durch Fehlzählungen entstehen.
Wie drucke ich einen Kassenbuchbeleg aus?
Sie können jederzeit einzelne Kassenbuchbelege ausdrucken. Diesen Ausdruck können Sie sich z. B. von Ihren Mitarbeitern nach der Abrechnung gegenzeichnen lassen.
Wie kann ich einen Kassenbuchbeleg stornieren?
Ein Kassenbuchbeleg kann nicht gelöscht werden, es ist allerdings möglich, diesen zu stornieren. Das bedeutet, dass der Betrag in negativer Form ins Kassenbuch eingetragen wird.
Wie gehe ich mit der Trinkgelderfassung um?
Sofern beim Kassiervorgang der Trinkgeldregler verwendet wurde, wird das Trinkgeld im Kassenbuch erfasst. Dies betrifft nur die abgeschlossenen Vorgänge, die mit der Zahlart Bar beglichen worden sind. Wenn Trinkgelder an die Mitarbeiter ausgezahlt werden, müssen diese im Kassenbuch dokumentiert werden. Trinkgelder, die mit einer anderen Zahlart als Bar eingenommen wurden, sollten ebenfalls über das Kassenbuch ausgebucht werden. In allen Schichtberichten sowie im Z-Bericht sehen Sie immer die Höhe der erfassten Trinkgelder. Diese Summe wird per Auszahlung ausgebucht. Wir empfehlen, dies in regelmäßigen Abständen zu machen.
Bitte beachten Sie, Themen rund um steuerliche Abläufe mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Wie gehe ich mit Kassenbuchdifferenzen um?
Nach einer Zählung im Kassenbuch wird jeweils angezeigt, ob die durchgeführte Zählung eine Differenz zum tatsächlichen Bargeldbestand aufweist. Wichtig ist, dass eine Zählung den Kassenbestand auf den gezählten Betrag aktualisiert. Wenn eine Differenz entstanden ist und diese z. B. auf eine Fehlzählung zurückgeführt werden kann, können Sie die Zählung erneut durchführen. Es empfiehlt sich, im Notizfeld einen Vermerk, in diesem Fall beispielsweise „Korrekturzählung“ zu machen. Somit lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen, warum erneut gezählt wurde.