Die elektronische Kassenmeldung wird durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt und ist für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Stichtag 01.07.2025 verpflichtend. So bereitest Du Deine Daten in Gastronovi Office vor und übermittelst diese an das zuständige Finanzamt.
Statt die Daten manuell auszufüllen, kannst Du auch einen Großteil der Daten aus den Unternehmenseinstellungen übernehmen. Die Daten werden nach einem Klick automatisch ausgefüllt und Du musst nur die fehlenden Daten ergänzen.
Du kannst – neben den von unserem Fiskalisierungspartner fiskaly verwalteten Geräten – auch externe Geräte mit den Kassendaten übertragen, die über einen anderen Anbieter verwaltet werden. Diese müssen vor der Übertragung hinzugefügt und verwaltet werden. Mehr Informationen dazu: Externe Geräte (TSE)
Melde Deine Daten gemäß der elektronischen Kassenmeldepflicht aus Gastronovi Office an die zuständige Finanzbehörde.
Ja, Gastronovi Office steht Dir mit einer Erinnerungsfunktion zur Seite und kann E-Mails versenden, die an die Übertragung erinnern. Gib eine oder mehrere E-Mail-Adressen an, an die eine Erinnerung per E-Mail verschickt werden soll, wenn noch Datenübertragungen ausstehen.
Weiterführende Informationen zur KassenSichV(-Schnittstelle) und zu der Neufassung des Anwendungserlasses: