Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Die elektronische Kassenmeldung wird durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt und ist für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Stichtag 01.07.2025 verpflichtend. So bereitest du deine Daten in Gastronovi Office vor und übermittelst diese an das zuständige Finanzamt.

Kann ich automatisch die Daten aus den Unternehmenseinstellungen übernehmen?

Statt die Daten manuell auszufüllen, können Sie auch einen Großteil der Daten aus den Unternehmenseinstellungen übernehmen. Die Daten werden nach einem Klick automatisch ausgefüllt und Sie müssen nur die fehlenden Daten ergänzen.

Wie kann ich externe Geräte zur Meldung hinzufügen?

Sie können – neben den von unserem Fiskalisierungspartner fiskaly verwalteten Geräten – auch externe Geräte mit den Kassendaten übertragen, die über einen anderen Anbieter verwaltet werden. Diese müssen vor der Übertragung hinzugefügt und verwaltet werden. Mehr Informationen dazu: Externe Geräte (TSE)

Wie kann ich meine Kassendaten melden?

Melden Sie Ihre Daten gemäß der elekronischen Kassenmeldepflicht aus Gastronovi Office an die zuständige Finanzbehörde.

Kann mich Gastronovi Office an die Übertragung von Daten erinnern?

Ja, Gastronovi Office steht Ihnen mit einer Erinnerungsfunktion zur Seite und kann E-Mails versenden, die an die Übertragung erinnern. Geben Sie eine oder mehrere E-Mail-Adressen an, an die eine Erinnerung per E-Mail verschickt werden soll, wenn noch Datenübertragungen ausstehen.


Weiterführende Informationen zur KassenSichV(-Integration) und zu der Neufassung des Anwendungserlasses:

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