Exporte & Allgemeines
Betriebsprüfung
Damit Sie für eine Betriebsprüfung vom Finanzamt gut gerüstet sind, haben wir ein paar Tipps und Informationen für Sie zusammengefasst.
Generell wird eine Betriebsprüfung angekündigt und eine Frist festgesetzt. So bleibt Ihnen genügend Zeit, um alle Daten zur Verfügung stellen zu können. Wichtig dabei ist, dass alle von Ihnen genutzten Module auch Grundlage einer Prüfung sein können. Eine Prüfung bezieht sich dann nicht nur auf die Kasse an sich.
Überblick – Was ist generell gefordert?
- Unveränderbarkeit √
- Sichere Aufbewahrung √
- Vollständigkeit √
- Maschinelle Auswertbarkeit √
- Nachvollziehbarkeit √
- Verfahrensdokumentation √
- Aufbewahrungszeit von 10 Jahren √
Kassennachschau
Die Kassennachschau wird auch als kleine Betriebsprüfung bezeichnet. Hier können alle oben genannten Punkte bzw. Exporte verlangt werden, allerdings kann dies auch ohne Ankündigung des Prüfers passieren. Weiterhin ist der Prüfer nicht verpflichtet, seine Identität direkt zu Beginn offen zulegen. Bereiten Sie am besten Ihre Mitarbeiter auf einen solchen Fall vor und klären Sie, wer welche Befugnisse bei Ihnen hat oder wer in diesem Fall zu kontaktieren ist.
Generelle Tipps
- Beziehen Sie Ihre Steuerberatung von Anfang an mit ein. Klären Sie mit ihr den Kontenrahmen und gewähren Sie ihm optimaler Weise einen direkten Zugang zum System.
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Stellen Sie Ihre Buchhaltungskonten ein
– so haben Sie einen optimal vorbereiteten Export für Ihren Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kündigung des Kassenmoduls, alle relevanten Daten für eine etwaige Betriebsprüfung aus dem System exportieren und bei sich speichern müssen, bevor Ihr Account geschlossen wird.