Rechnungskorrekturen

Disclaimer

Keine rechtliche Beratung!

Wir möchten darauf hinweisen, dass sämtliche Informationen, die in diesem Support-Portal bereitgestellt werden, ausschließlich zu Informationszwecken dienen. Die angebotenen Inhalte stellen keine rechtliche Beratung zur Buchhaltung dar.

Unsere Supportabteilung und die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dazu befugt, individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung anzubieten. Wir empfehlen dringend, bei buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Fachexperten zu konsultieren.

Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine Rechnungskorrektur ist dann nötig, wenn folgende Bedingungen an einen Vorgang erfüllt sind und Du diesen trotzdem ändern möchtest bzw. musst:

  • Der Vorgang ist bereits abgeschlossen.
  • Die zugehörige Schicht ist bereits abgeschlossen.
  • Der Z-Bericht des entsprechenden Tages ist bereits erstellt worden.

Bitte beachte: Ist „nur“ der Vorgang oder die Schicht geschlossen, kannst Du den Vorgang retten oder die Schicht retten bzw. im Back Office den Vorgang Schicht retten anstoßen.

Wie erstelle ich eine Rechnungskorrektur?

Um eine Rechnungskorrektur zu erstellen, musst Du zwei Schritte machen: Zum einen eine Korrektur in den Umsätzen anstoßen und zum anderen in der Kasse selbst korrigieren bzw. abändern. Die Korrektur muss somit immer in eine offene Schicht im Front Office übertragen werden. Dieser Weg ist notwendig, da es nicht erlaubt und somit nicht möglich ist, Änderungen an einer bestehenden Rechnung vorzunehmen.

Wie verändern sich meine Daten nach der Rechnungskorrektur?

Der geschehene Vorgang und zugehörige Z-Bericht bleiben unverändert. Es werden neue Buchungsvorgänge in der aktuellen, korrigierenden Schicht vorgenommen, diesen werden die Zusätze „Korrektur“ und „Gutschrift“ hinzugefügt, damit sowohl Du als auch Deine Steuerberatung einen Überblick über getätigte Rechnungskorrekturen habt. Die Änderungen, z. B. ein Storno mit resultierendem Differenzbetrag, fließen in den aktuellen Z-Bericht mit ein.

Eine Rechnungskorrektur kann auch aus dem Back Office angestoßen werden. Die eigentliche Bearbeitung der Rechnung findet allerdings immer im Front Office statt.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.