Rechnungskorrekturen

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Unsere Supportabteilung und die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dazu befugt, individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung anzubieten. Wir empfehlen dringend, bei buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Fachexperten zu konsultieren.

Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine Rechnungskorrektur wird dann nötig, wenn:

  • ein Verkauf abgeschlossen ist,
  • die dazugehörige Schicht abgeschlossen ist UND
  • der Z-Bericht des dazugehörigen Tages bereits erstellt ist

und es dennoch eine Änderung an der Rechnung geben muss. Sind nur der Vorgang bzw. die Schicht geschlossen, kann der Verkauf gerettet werden.

Wie erstelle ich eine Rechnungskorrektur?

Um eine Rechnungskorrektur zu erstellen, müssen Sie zwei Schritte machen: Zum einen eine Korrektur in den Umsätzen anstoßen und zum anderen in der Kasse selbst korrigieren bzw. abändern. Die Korrektur muss somit immer in eine offene Schicht im front Office übertragen werden. Dieser Weg ist notwendig, da es nicht erlaubt und somit nicht möglich ist, Änderungen an einer bestehenden Rechnung vorzunehmen.

Wie verändern sich meine Daten nach der Rechnungskorrektur?

Der geschehene Vorgang und zugehörige Z-Bericht bleiben unverändert. Es werden neue Buchungsvorgänge in der aktuellen, korrigierenden Schicht vorgenommen, diesen werden die Zusätze "Korrektur" und "Gutschrift" hinzugefügt, damit sowohl Sie als auch Ihr Steuerberater einen Überblick über getätigte Rechnungskorrekturen haben. Die Änderungen, z.B. ein Storno mit resultierendem Differenzbetrag, fließen in den aktuellen Z-Bericht mit ein.

Eine Rechnungskorrektur kann auch aus dem back Office angestoßen werden. Die eigentliche Bearbeitung der Rechnung findet allerdings immer im front Office statt.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.