FAQ – KassenSichV & KassenSichV-Integration

FAQ – KassenSichV

Hier die wichtigsten Fragen in Kürze:

1. Was passiert, wenn ich die TSE buche, aber nicht aktiviert habe?

Der Betrieb einer ungeschützten Kasse ist seit dem 01.04.2021 nicht rechtmäßig und es drohen empfindliche Schätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

2. Arbeite ich rechtskonform, mit der TSE von fiskaly?

Unabhängig von der Zertifizierung wurde bereits durch den Betrieb der in Zertifizierung befindlichen TSE V1-Version in der bestehenden Infrastruktur Ihres Unternehmens ein hohes Sicherheitsniveau der Besteuerung erreicht. Jede Form von Manipulation eines signierten Kassenbons ließ sich dadurch bereits eindeutig nachvollziehen. Die für das Finanzamt zur Verfügung stehenden Daten und Exporte sind mit und ohne Zertifizierung von Art und Struktur identisch gewesen. Fiskaly lagen bereits vor der Zertifizierung schriftliche Informationen und Zusicherungen von Stakeholdern aus den zur KassenSichV beteiligten Bundesministerien vor. Dabei herrschte Konsens darüber, dass die fiskaly Cloud-TSE in jedem Fall auch in der vorläufigen V1-Version rechtskonform als TSE betrieben werden konnte. Dazu musste die Cloud-TSE gebucht und aktiviert werden. Durch den mittlerweile erfolgten Wechsel auf die V2-Version wird mit der endgültig zertifizierten Version gearbeitet.

3. Wie kann ich feststellen, in welcher Version meine TSE verwendet wird?

Im back Office können Sie die KassenSichV-Integration aufrufen. Prüfen Sie, ob Sie die KassenSichV Integration erfolgreich aktiviert haben. Wichtig ist hier die Verwendung des Live Modus. Nach eventuell erfolgten Anpassungen im back Office, starten Sie an sämtlichen Kassengeräten die Anwendung neu.

4. Muss ich etwas beachten, wenn meine TSE ausfällt?

Wichtig für Sie: Auch im Falle eines TSE-Ausfalls können Sie normal und rechtskonform weiterarbeiten. Sollte die Cloud-TSE einmal nicht erreichbar sein, wird dies zuverlässig von Gastronovi dokumentiert und im Fiskalisierungsprotokoll vermerkt. Bei jedem Vorgang wird erneut geprüft, ob die TSE wieder erreichbar ist. Wenn dem so ist, wird ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter signiert – für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Ausfälle haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Finanzamt-konforme Kassenführung und erfordern i. d. R. keine Handlung Ihrerseits.

5. Wo finde ich die TSE-Zertifikate in elektronischer Form?

Werden elektronische Zertifikatsdateien angefragt, so können diese im fiskaly Dashboard, bzw. über den DSFinV-K-Export, abgerufen werden.

6. Was hatte es mit dem Antrag nach §148 AO auf sich?

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenaufzeichnungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. Grundsätzlich muss in allen Bundesländern eine cloudbasierte TSE bis spätestens zum 31. März 2021 implementiert und die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung umgesetzt werden. Ist das den Unternehmen nicht möglich, z. B. weil die eingesetzte TSE sich noch im Zertifizierungsprozess befindet, dann kann die Finanzbehörde gem. §148 AO bestimmte Erleichterungen bewilligen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird.

7. Muss ich auch jetzt, nachdem die fiskaly TSE zertifiziert ist, einen Antrag nach § 148 AO stellen?

Mit dem mittlerweile zentral erfolgten Wechsel auf die V2-Version setzen Sie die zertifizierte TSE von fiskaly ein. Der Antrag entfällt dadurch.

8. Was passiert, mit inaktiven TSEs und Clients?

TSEs und Clients, die für mehr als 120 Tage nicht genutzt wurden, werden automatisch bei fiskaly deaktiviert.

9. Wieso kann ich meine Steuernummer nicht eintragen?

Wenn Sie die Steuernummer in den Einstellungen der Integration eintragen, beachten Sie, dass die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer angegeben werden muss. Hier finden Sie einen Steuernummer-Umrechner .

FAQ – KassenSichV-Integration

Hier die wichtigsten Fragen in Kürze:

1. Wieso kann ich meine Steuernummer nicht eintragen?

Wenn Sie die Steuernummer in den Einstellungen der Integration eintragen, beachten Sie, dass die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer angegeben werden muss. Hier finden Sie einen Steuernummer-Umrechner .

2. Wie erkenne ich den Status meiner TSE?

Wir haben die Statusanzeige im front Office um eine Statusanzeige für die TSE ergänzt. Bitte beachten Sie, dass der Status der TSE erst NACH dem Start der Kasse angezeigt wird. Vor dem Start ist weiterhin nur der Status des gn Controllers und der Erreichbarkeit unserer Cloud sichtbar.

Status Beschreibung
Grün Die TSE wurde erfolgreich initialisiert und die letzte Signierung war erfolgreich oder es gab noch keine Signierung seit dem Neustart.
Rot Die TSE konnte nicht erfolgreich initialisiert werden. Bei jeder Rechnungssignatur wird versucht, die TSE erneut zu initialisieren.
Gelb Die letzte Signierung ist fehlgeschlagen. Die Anzahl der zuletzt nacheinander gescheiterten Signierungen wird angezeigt. Diese Zahl wird nach der nächsten erfolgreichen Signierung zurückgesetzt.

3. Wie erkenne ich, dass meine TSE nicht im Live-Modus ist?

Ist die Integration nicht im Live-Modus, bekommen Sie einen Hinweis im front Office beim Kassenstart.

Meldung im front Office

4. Wie erkenne ich, dass meine TSE nicht erreichbar ist?

Sie erhalten eine Meldung, „TSE offline“, wenn die TSE nicht erreichbar ist. Es kann zu nicht signierten Einträgen oder Belegen kommen. Diese werden aber automatisch und lückenlos protokolliert. Dies kann vorkommen wenn

  • Ihr Betrieb keine Internetverbindung hat und somit die fiskaly-Cloud nicht erreicht werden kann,
  • fiskaly offline sein sollte.

Auch im Falle eines TSE-Ausfalls können Sie normal und konform weiterarbeiten. Sollte die Cloud-TSE einmal nicht erreichbar sein, wird dies zuverlässig von Gastronovi dokumentiert und im Fiskalisierungsprotokoll vermerkt. Bei jedem Vorgang wird erneut geprüft, ob die TSE wieder erreichbar ist. Wenn dem so ist, wird ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter signiert – für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

5. Was passiert, wenn einzelne Belege nicht signiert sind?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben klar dokumentiert, wie in so einem Fall vorzugehen ist:

Auszüge aus dem Schreiben

1.14 Ausfall der TSE

1.14.1 Ausfallzeiten und –grund einer TSE sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.

1.14.2 Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige TSE weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf einem eventuellen Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen. Seite 13

1.14.3 Soweit der Ausfall lediglich die TSE betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.4.4, 3.4.3 bzw. 4.4.3) durch die TSE zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.

1.14.4 Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.

2.7 Ausfall der TSE bei Kassen(systemen)

Ergänzend zu AEAO zu § 146a, Nr. 1.14 gilt Folgendes: Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV weiterhin genutzt werden.

6. Wie viele Lizenzen/Signierungseinheiten benötige ich und wovon ist das abhängig?

Die Kosten einer Signierungseinheit liegen aktuell bei 9 Euro im Monat für 10.000 Transaktionen. Bei jeden weiteren angebrochenen 10.000 Transaktionen erfolgt eine nachträgliche Zusatzabrechnung – jedoch immer nur für den betroffenen Monat. Die Lizenzkosten gelten pro lokalem Standort und Betrieb.

Wichtig für Sie zu wissen: Die Kosten werden nach der der 4 Buchung gedeckelt. Sollten Sie die Marke von 50.000 Transaktionen pro Monat überschreiten, gibt es keine weitere Preiserhöhung durch Zusatzabrechnungen. Es werden also im Höchstfall 4 Buchungen für einen Monat abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier: Preise

7. Was genau wird in der Kasse signiert?

Es werden immer drei Arten von Transaktionen in der Kasse signiert:

  • Alle Buchungen von Positionen wie z.B. das Abschicken oder das Stornieren
  • Das Abschließen von Vorgängen inkl. Rettungen
  • Alle manuellen Kassenbucheinträge innerhalb einer Schicht

Die Signierungen der Buchungen und der Kassenbucheinträge laufen im Hintergrund. Beim Abschließen von Vorgängen (Rechnungsdruck) muss gewartet werden, bis die Signierung abgeschlossen ist. Hier wird während der Signierung folgendes eingeblendet: Signierung wird durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass Buchungen, die im Testmodus in der Kasse getätigt werden, trotzdem auch von der TSE signiert werden und in den 10.000 Transaktionen angerechnet werden.

8. Was geschieht auf meinem Rechnungsbon?

Informationen zur TSE-Transaktion auf Belegen werden standardmäßig über einen QR-Code dargestellt (Umsetzung laut § 6 Satz 2 KassenSichV). Nach der erfolgreichen Signierung wird ein QR-Code auf dem Rechnungsbon abgedruckt, welcher folgende Informationen bündelt:

Titel Beschreibung
Transaktionsnummer Fortlaufender Zähler für Transaktionen innerhalb der TSE.
Signaturzähler Fortlaufender Zähler für Signaturen innerhalb der TSE (normalerweise 2 Signaturen pro Transaktion, deshalb doppelt so hoch wie die Transaktionsnummer).
Beginn Beginn der Transaktion.
Ende Ende der Transaktion
Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems ID des Geräts (analog zu der ID unter Geräte im back Office).
Seriennummer des Sicherheitsmoduls Eindeutige Nummer der TSE.

Die Informationen werden nicht als QR-Code ausgegeben, wenn…

  • in Ihrer KassenSichV-Integration die Option „QR-Code nicht drucken“ aktiv ist: KassenSichV – QR-Code nicht drucken.
  • für den verwendeten Drucker die Option „Kein Bilderdruck“ aktiviert worden ist – die Druckausgabe erfolgt in diesem Fall als (nicht formatierter) Text.
  • wenn Ihr Drucker keinen Bilderdruck unterstützen sollte.

10. Was ist der DSFinV-K-Export?

Dieses Format ist der aktuelle Standard in der Finanzprüfung und hat den "veralteten" GDPdU-Export abgelöst. Sie können diesen Export auch nutzen, um ältere Daten in dem oben genannten Format zu exportieren. Die Signaturen der TSE sind erst nach Aktivierung der TSE enthalten.

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