KassenSichV

Einleitung

Kassensysteme müssen seit dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems gesichert werden. Diese Sicherheitseinrichtung muss vom BSI zertifiziert sein und über ein Sicherheitsmodul, Speichermedium und eine digitale Schnittstelle verfügen.

Die Regelungen des § 146a AO sollen für digitale Grundaufzeichnungen, die mittels elektronischem Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 KassenSichV geführt werden, Folgendes sicherstellen:

  • deren Integrität,
  • deren Authentizität
  • und deren Vollständigkeit.

Weitere Informationen und das gesamte Dokument: Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO – Stand: 21.12.2023, bundesfinanzministerium.de

Einrichtung

Wir übernehmen dabei folgende Punkte für Sie:

  • Die Aufzeichnung aller Signierungen im Fiskalisierungsprotokoll
  • Die Bereitstellung des DSFinV-K 2.2 Export

Für die Einrichtung der TSE (Technische Sicherheitseinheit) in Ihrer Kasse müssen Sie die Integration zuerst freischalten (buchen) und aktivieren. Dieses können Sie direkt aus dem back Office erledigen. Die TSE kann nur in Verbindung mit dem Modul Kasse gebucht werden.

Wie kann ich die Daten anpassen?

Sie können die Daten in den Eigenschaften der Integration jederzeit anpassen:

Benutzer einladen

Sie können weitere Benutzer zum fiskaly-Dashboard einladen, damit diese Zugriff erhalten.

Erinnerungsmail zur Datenübertragung

Geben Sie eine oder mehrere E-Mail-Adressen an, an die eine Erinnerung per E-Mail verschickt werden soll, wenn noch Datenübertragungen ausstehen.

Wieso kann ich meine Steuernummer nicht eintragen?

Wenn Sie die Steuernummer in den Einstellungen der Integration eintragen, beachten Sie, dass die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer angegeben werden muss. Hier finden Sie einen Steuernummer-Umrechner .

Wie erkenne ich den Status meiner TSE?

Wir haben die Statusanzeige im front Office um eine Statusanzeige für die TSE ergänzt. Bitte beachten Sie, dass der Status der TSE erst NACH dem Start der Kasse angezeigt wird. Vor dem Start ist weiterhin nur der Status des gn Controllers und der Erreichbarkeit unserer Cloud sichtbar.

Status Beschreibung
Grün Die TSE wurde erfolgreich initialisiert und die letzte Signierung war erfolgreich oder es gab noch keine Signierung seit dem Neustart.
Rot Die TSE konnte nicht erfolgreich initialisiert werden. Bei jeder Rechnungssignatur wird versucht, die TSE erneut zu initialisieren.
Gelb Die letzte Signierung ist fehlgeschlagen. Die Anzahl der zuletzt nacheinander gescheiterten Signierungen wird angezeigt. Diese Zahl wird nach der nächsten erfolgreichen Signierung zurückgesetzt.

Wie erkenne ich, dass meine TSE nicht im Live-Modus ist?

Ist die Integration nicht im Live-Modus, bekommen Sie einen Hinweis im front Office beim Kassenstart.

Meldung im front Office

Wie erkenne ich, dass meine TSE nicht erreichbar ist?

Sie erhalten eine Meldung, „TSE offline“, wenn die TSE nicht erreichbar ist. Es kann zu nicht signierten Einträgen oder Belegen kommen. Diese werden aber automatisch und lückenlos protokolliert. Dies kann vorkommen wenn

  • Ihr Betrieb keine Internetverbindung hat und somit die fiskaly-Cloud nicht erreicht werden kann,
  • fiskaly offline sein sollte.

Auch im Falle eines TSE-Ausfalls können Sie normal und konform weiterarbeiten. Sollte die Cloud-TSE einmal nicht erreichbar sein, wird dies zuverlässig von gastronovi dokumentiert und im Fiskalisierungsprotokoll vermerkt. Bei jedem Vorgang wird erneut geprüft, ob die TSE wieder erreichbar ist. Wenn dem so ist, wird ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter signiert – für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Was passiert, wenn einzelne Belege nicht signiert sind?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben klar dokumentiert, wie in so einem Fall vorzugehen ist:

Auszüge aus dem Schreiben

1.14 Ausfall der TSE

1.14.1 Ausfallzeiten und –grund einer TSE sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.

1.14.2 Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige TSE weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf einem eventuellen Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen. Seite 13

1.14.3 Soweit der Ausfall lediglich die TSE betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.4.4, 3.4.3 bzw. 4.4.3) durch die TSE zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.

1.14.4 Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.

2.7 Ausfall der TSE bei Kassen(systemen)

Ergänzend zu AEAO zu § 146a, Nr. 1.14 gilt Folgendes: Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV weiterhin genutzt werden.

Was hat sich durch den Wechsel auf die zertifizierte „v2“-Version geändert?

Der erste Kassenstart nach Aktivierung der „v2“-Version erzeugt bei fiskaly eine neue, zertifizierte TSE.

Es ergeben „v1“ folgende Unterschiede zur „v1“:

  • Es gibt nur noch eine zentrale TSE pro Standort.
  • Die Signierung erfolgt nicht mehr über den lokalen Server, sondern direkt über die Cloud.
  • B„v2“ man über die zertifizierte „v2“ TSE, wird auf den Bons nicht mehr der Hinweis bezüglich „in Zertifizierung befindliche TSE“ gedruckt.

Wie viele Lizenzen/Signierungseinheiten benötige ich und wovon ist das abhängig?

Die Kosten einer Signierungseinheit liegen bei 9 EUR/Monat für 10.000 Transaktionen. Bei zusätzlich angebrochenen 10.000 Transaktionen erfolgt eine nachträgliche Zusatzabrechnung für den betroffenen Monat. Die Berechnung erfolgt jeden Monat neu, Sie zahlen also monatlich in 10.000 Schritten nur, was Sie nutzen.

Die Kosten werden ab der 5. zusätzlichen Buchung gedeckelt. Sollten Sie die Marke von 50.000 Transaktionen pro Monat überschreiten, gibt es keine weitere Preiserhöhung durch Zusatzabrechnungen. Es werden also maximal 4 Buchungen abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier: Preise .

Was genau wird in der Kasse signiert?

Es werden immer drei Arten von Transaktionen in der Kasse signiert:

  • Alle Buchungen von Positionen wie z.B. das Abschicken oder das Stornieren
  • Das Abschließen von Vorgängen inkl. Rettungen
  • Alle manuellen Kassenbucheinträge innerhalb einer Schicht

Die Signierungen der Buchungen und der Kassenbucheinträge laufen im Hintergrund. Beim Abschließen von Vorgängen (Rechnungsdruck) muss gewartet werden, bis die Signierung abgeschlossen ist. Hier wird während der Signierung folgendes eingeblendet: Signierung wird durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass Buchungen, die im Testmodus in der Kasse getätigt werden, trotzdem auch von der TSE signiert werden und in den 10.000 Transaktionen angerechnet werden.

Was geschieht auf meinem Rechnungsbon?

Informationen zur TSE-Transaktion auf Belegen werden standardmäßig über einen QR-Code dargestellt (Umsetzung laut § 6 Satz 2 KassenSichV). Nach der erfolgreichen Signierung wird ein QR-Code auf dem Rechnungsbon abgedruckt, welcher folgende Informationen bündelt:

Titel Beschreibung
Transaktionsnummer Fortlaufender Zähler für Transaktionen innerhalb der TSE.
Signaturzähler Fortlaufender Zähler für Signaturen innerhalb der TSE (normalerweise 2 Signaturen pro Transaktion, deshalb doppelt so hoch wie die Transaktionsnummer).
Beginn Beginn der Transaktion.
Ende Ende der Transaktion
Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems ID des Geräts (analog zu der ID unter Geräte im back Office).
Seriennummer des Sicherheitsmoduls Eindeutige Nummer der TSE.

Es gelten folgende Ausnahmen für die Ausgabe der Informationen über einen QR-Code:

  • In Ihrer KassenSichV-Integration ist die Option „QR-Code nicht drucken“ aktiv: KassenSichV – QR-Code nicht drucken
  • Der verwendete Drucker hat die Option „Kein Bilderdruck“ aktiv – die Druckausgabe erfolgt in diesem Fall als (nicht formatierter) Text.

Was ist der DSFinV-K-Export?

Dieses Format ist der neue Standard der Finanzprüfer und löst den GDPdU-Export ab. Sie können diesen Export auch nutzen, um ältere Daten in dem oben genannten Format zu exportieren. Die Signaturen der TSE sind erst nach Aktivierung der TSE enthalten.

fiskaly-Dashboard

Das fiskaly-Dashboard erreichen Sie unter https://dashboard.fiskaly.com . Dort können Sie eigenständig Exporte ziehen und erhalten die Daten zu Ihrer TSE übersichtlich aufgelistet. Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

Nach Aktivierung der „v2“-Version können Sie sich, durch Export der TSE im fiskaly Dashboard, einen entsprechenden Nachweis über die Aktivierung erstellen.

Für Fragen zu den Konditionen und Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebs-Ansprechpartner.

Fristen & FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema:

Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordnung

Eine Zusammenfassung und Übersicht zur Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordnung vom 30.06.2023:

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.