Nutzung

Nach der erfolgreichen Einrichtung der Integration läuft ein Großteil der Prozesse im Hintergrund ab – Gastronovi Office und die Schnittstelle zu fiskaly dokumentieren sämtliche Daten, Transaktionen und Prozesse für Sie. Handlungsbedarf gibt es in der Regel nur, wenn Sie Exporte ziehen oder Ihre Kassendaten melden müssen. Diese Seite erläutert, wie die Exporte und die Meldepflicht Ihrer elektronischen Kasse gemäß KassenSichV funktionieren und was Sie dabei beachten sollten.

Exporte & Protokolle

Es gibt verschiedene Exportmöglichkeiten in Gastronovi Office, der relevanteste in Bezug auf die KassenSichV ist der DSFinV-K-Export. Alle weiteren Informationen zu gesetzlichen Anforderungen und den Exportmöglichkeiten finden Sie unter: Exporte & Allgemeines

DSFinV-K-Export

Dieses Format ist der aktuelle Standard der Finanzprüfung und GoBD-konform. Die Abkürzung DSFinV-K steht für Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Der Export umfasst alle kassenrelevanten Daten und ist speziell für das Einlesen in Prüfungsprogramme des Finanzamtes vorbereitet. Die hiermit exportierten Daten aus Gastronovi Office können zur Prüfung vorgelegt werden.

Dieser Export kann auch genutzt werden, um ältere Daten zu exportieren. Die Signaturen der TSE sind jedoch erst nach der Aktivierung der TSE enthalten.

TAR-Dateien-Export

TAR-Dateien sind verschlüsselte Dateien, die von der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erstellt werden. Sie enthalten signierte Transaktionsdaten und sind Teil der Fiskalisierung von Registrierkassen. Die TSE speichert und signiert jeden Vorgang der Registrierkasse elektronisch. TAR-Dateien können mit einer speziellen Software ausgewertet werdern und sind in manchen Betriebsprüfungen erforderlich. So können Sie die TAR-Dateien exportieren und herunterladen:

Fiskalisierungsprotokoll

Alle Transaktionen werden in einem umfangreichen Protokoll erfasst. Dieses können Sie jederzeit bei Bedarf drucken und exportieren oder auch nach einzelnen Einträgen suchen.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Die elektronische Kassenmeldung wird durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt und ist für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Stichtag 01.07.2025 verpflichtend. So bereitest du deine Daten in Gastronovi Office vor und übermittelst diese an das zuständige Finanzamt.

Kann ich automatisch die Daten aus den Unternehmenseinstellungen übernehmen?

Statt die Daten manuell auszufüllen, können Sie auch einen Großteil der Daten aus den Unternehmenseinstellungen übernehmen. Die Daten werden nach einem Klick automatisch ausgefüllt und Sie müssen nur die fehlenden Daten ergänzen.

Wie kann ich externe Geräte zur Meldung hinzufügen?

Sie können – neben den von unserem Fiskalisierungspartner fiskaly verwalteten Geräten – auch externe Geräte mit den Kassendaten übertragen, die über einen anderen Anbieter verwaltet werden. Diese müssen vor der Übertragung hinzugefügt und verwaltet werden. Mehr Informationen dazu: Externe Geräte (TSE)

Wie kann ich meine Kassendaten melden?

Melden Sie Ihre Daten gemäß der elekronischen Kassenmeldepflicht aus Gastronovi Office an die zuständige Finanzbehörde.

Kann mich Gastronovi Office an die Übertragung von Daten erinnern?

Ja, Gastronovi Office steht Ihnen mit einer Erinnerungsfunktion zur Seite und kann E-Mails versenden, die an die Übertragung erinnern. Geben Sie eine oder mehrere E-Mail-Adressen an, an die eine Erinnerung per E-Mail verschickt werden soll, wenn noch Datenübertragungen ausstehen.


Weiterführende Informationen zur KassenSichV(-Integration) und zu der Neufassung des Anwendungserlasses:

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Externe Geräte (TSE)

Alle Geräte, die über unseren Fiskalisierungspartner fiskaly verwaltet werden, sind standardmäßig in den Kassendaten enthalten und werden automatisch übertragen. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Geräte nutzen, die über einen anderen Anbieter als fiskaly verwaltet werden, können Sie die Daten dieser Geräte ebenfalls elektronisch übertragen. Dazu müssen Sie diese manuell eintragen: Das bedeutet, dass Sie zuerst die genutzen, externen TSE eintragen und anschließend die verknüpften, externen Geräte hinzufügen. Dieser Vorgang muss vor dem Übertragen der Kassendaten passieren, damit auch die externen Geräte erfasst werden können.

Externe TSE hinzufügen

Fügen Sie eine neue, externe TSE hinzu, um anschließend die verknüpften Geräte hinzufügen zu können.

Externe TSE verwalten

Bestehende Einträge können Sie jederzeit verwalten oder entfernen.

Externes Gerät hinzufügen

Wenn Sie eine oder mehrere externe TSE hinzugefügt haben, können Sie die verknüpften Geräte erfassen.

Externes Gerät verwalten

Bestehende Einträge können Sie jederzeit verwalten oder entfernen.


Weiterführende Informationen zur KassenSichV(-Integration) und zu der Neufassung des Anwendungserlasses:

Kassenmeldepflicht Meldepflicht Meldungspflicht Kassenmeldungspflicht Melde Pflicht Meldungs Pflicht Kasse POS Meldung Finanzamt Elster Manuelle Übetragung manuell elektronisch elektronische E-Kasse E-Kassensystem Kassensystemmeldepflicht KassenSichV TSE Kassensystem


Weiterführende Informationen zur KassenSichV(-Integration) und zu der Neufassung des Anwendungserlasses:

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.