Online-Verkauf von Gutscheinen

Die benötigten Module

  • Kasse
  • Bestellsystem
  • Kundenbindung

Schritt für Schritt zum Online-Verkauf von Gutscheinen

1. Das Widget aktivieren

Damit Ihre Gäste überhaupt online Käufe tätigen können, müssen Sie zuerst das Widget im back Office aktivieren.

2. Den Gutscheinverkauf aktivieren

Schalten Sie den Gutscheinverkauf für das Widget im back Office frei.

3. Die Online-Zahlung einrichten

Damit die angebotenen Gutscheine auch bezahlt werden können, müssen Sie die Online-Zahlung einrichten.

4. Die Zahlungsart einrichten

Um die erworbenen Online-Gutscheine einsetzen zu können, sei es online oder im Betrieb selbst, müssen Sie die Zahlungsart Kundenkarte hinzufügen und aktivieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall für die Zahlungsart Kundenkarte ein eigenes Vorauszahlungskonto hinterlegen können:

5. Das Widget einbinden

Übernehmen sie die gemachten Änderungen mit Sofort übernehmen, um sich das Widget mit den aktuellen Einstellungen anzeigen zu lassen. Wenn Sie die gastronovi-basierte Website verwenden und dort die Reservierung aktiv ist, ist nun das aktuelle Widget verfügbar. Alternativ können Sie über die Navigation des intelligenten Inhalts “Reservierung” die Darstellung des Widgets auf Ihrer gastronovi-Website aktivieren:

Möchten Sie das Widget auf Ihrer eigenen Website benutzen? Dann lassen Sie sich das HTML-Script anzeigen und binden dieses an der gewünschten Stelle als HTML-Inhalt auf ihrer Website ein.

6. Abschluss

Nun können Ihre Kunden ganz leicht über das Widget Gutscheine kaufen und bezahlen. Diese werden dann per E-Mail versendet und können jederzeit bei Ihnen, ob im Betrieb oder online, eingelöst werden.

Bitte beachten Sie: Gutscheine können aktuell nicht an Kunden aus dem Ausland verkauft werden, sondern ledliglich an die Kunden aus Ihrem Länderstandort.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.