FAQ – Verfahrensdokumentation

Was bedeutet die Änderung für mich?

Die neue Verfahrensdokumentation (Stand: 05/2023, Version 2) ersetzt die alte Version, die Du zu Beginn des Geschäftsverhältnisses mit gastronovi (siehe Mail zu den gesetzlichen Hinweisen) erhalten hast. Sie enthält insbesondere aktualisierte Informationen zur TSE und zum DSFinV-K-Export. Fülle die neue Verfahrensanweisung sowie die Anlagen am besten mit Deiner Steuerberatung zusammen aus.

Was ist mit meiner alten Verfahrensdokumentation?

Deine alte Verfahrensdokumentation kannst Du nach Vervollständigung der neuen Version zur Aufbewahrung ablegen.

Muss ich alle Angaben ausfüllen?

Wir geben Dir diese Dokumente zur weiteren Bearbeitung an die Hand. Ob Du diese umsetzt, bleibt Dir überlassen. Im Fall einer Betriebsprüfung werden diese Dokumente allerdings eingefordert und sollten stets gepflegt sein.

Wer kann mir weitere Fragen zur Verfahrensdokumentation beantworten?

Wende Dich bei diesem Thema gerne an Deine Steuerberatung. Bitte beachte, dass gastronovi keine steuerrechtliche Beratung diesbezüglich durchführen darf.

Wie oft sollte ich den DSFinV-K-Export durchführen?

Wir empfehlen Dir, den Export regelmäßig durchzuführen, z. B. ein Mal im Monat, und diesen separat zu archivieren.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.