FAQ – Verfahrensdokumentation

Was bedeutet die Änderung für mich?

Die neue Verfahrensdokumentation (Stand: 05/2023, Version 2) ersetzt die alte Version, die Sie zu Beginn des Geschäftsverhältnisses mit gastronovi (siehe Mail zu den gesetzlichen Hinweisen) erhalten haben. Sie enthält insbesondere aktualisierte Informationen zur TSE und zum DSFinV-K-Export. Füllen Sie die neue Verfahrensanweisung sowie die Anlagen am besten mit Ihrem Steuerberater zusammen aus.

Was ist mit meiner alten Verfahrensdokumentation? 

Ihre alte Verfahrensdokumentation können Sie nach Vervollständigung der neuen Version zur Aufbewahrung ablegen.  

Muss ich alle Angaben ausfüllen? 

Wir geben Ihnen diese Dokumente zur weiteren Bearbeitung an die Hand. Ob Sie dieses umsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Im Fall einer Betriebsprüfung werden diese Dokumente allerdings eingefordert und sollten stets gepflegt sein. 

Wer kann mir weitere Fragen zur Verfahrensdokumentation beantworten?  

Wenden Sie sich bei diesem Thema gerne an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass gastronovi keine steuerrechtliche Beratung diesbezüglich durchführen darf. 

Wie oft sollte ich den DSFinV-K-Export durchführen?

Wir empfehlen Ihnen, den Export regelmäßig durchzuführen, z. B. ein Mal im Monat, und diesen separat zu archivieren.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.