Die neue Verfahrensdokumentation (Stand: 05/2023, Version 2) ersetzt die alte Version, die Du zu Beginn des Geschäftsverhältnisses mit gastronovi (siehe Mail zu den gesetzlichen Hinweisen) erhalten hast. Sie enthält insbesondere aktualisierte Informationen zur TSE und zum DSFinV-K-Export. Fülle die neue Verfahrensanweisung sowie die Anlagen am besten mit Deiner Steuerberatung zusammen aus.
Deine alte Verfahrensdokumentation kannst Du nach Vervollständigung der neuen Version zur Aufbewahrung ablegen.
Wir geben Dir diese Dokumente zur weiteren Bearbeitung an die Hand. Ob Du diese umsetzt, bleibt Dir überlassen. Im Fall einer Betriebsprüfung werden diese Dokumente allerdings eingefordert und sollten stets gepflegt sein.
Wende Dich bei diesem Thema gerne an Deine Steuerberatung. Bitte beachte, dass gastronovi keine steuerrechtliche Beratung diesbezüglich durchführen darf.
Wir empfehlen Dir, den Export regelmäßig durchzuführen, z. B. ein Mal im Monat, und diesen separat zu archivieren.