Die neue Verfahrensdokumentation (Stand: 05/2023, Version 2) ersetzt die alte Version, die Sie zu Beginn des Geschäftsverhältnisses mit gastronovi (siehe Mail zu den gesetzlichen Hinweisen) erhalten haben. Sie enthält insbesondere aktualisierte Informationen zur TSE und zum DSFinV-K-Export. Füllen Sie die neue Verfahrensanweisung sowie die Anlagen am besten mit Ihrem Steuerberater zusammen aus.
Ihre alte Verfahrensdokumentation können Sie nach Vervollständigung der neuen Version zur Aufbewahrung ablegen.
Wir geben Ihnen diese Dokumente zur weiteren Bearbeitung an die Hand. Ob Sie dieses umsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Im Fall einer Betriebsprüfung werden diese Dokumente allerdings eingefordert und sollten stets gepflegt sein.
Wenden Sie sich bei diesem Thema gerne an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass gastronovi keine steuerrechtliche Beratung diesbezüglich durchführen darf.
Wir empfehlen Ihnen, den Export regelmäßig durchzuführen, z. B. ein Mal im Monat, und diesen separat zu archivieren.