Newsletter – Newsletterinhalt übersetzen

Sind bei Dir mehrere Sprachen aktiviert, ist die Übersetzen-Funktion auch für Deine Newsletter und deren Inhaltselemente verfügbar.

  1. Navigiere im Back Office zu Marketing > Newsletter.
  2. Wähle unter Newsletter den Newsletter aus, dessen Inhalte Du übersetzen möchtest, sodass die Zeile schwarz hervorgehoben wird.
  3. Klicke unten bei Inhalte mit rechter Maustaste auf das gewünschte Inhaltselement und wähle Übersetzen .
  4. Dir werden in einem neuen Fenster die Reiter für die aktiven Fremdsprachen angezeigt.
  5. Pro Element kannst Du nun die Übersetzung in die jeweils gewählte Sprache veranlassen. Auch individuelle Einträge sind möglich.
  6. Um die Übersetzung zu übernehmen, klicke auf Speichern .

Um einen Newsletter komplett zu übersetzen, muss die Übersetzung auch für die einzelnen Inhaltselemente und ggf. für verknüpfte Speisekarten, Termine etc. erfolgen.

Allgemeine Hinweise zum Übersetzen

Online-Übersetzung: Klicke auf die Schaltfläche Übersetzen , um den vorhandenen Text automatisch übersetzen zu lassen.

Manuelle Übersetzung: Statt der Online-Übersetzung kannst Du die Übersetzung auch selbst eintippen oder die automatische Übersetzung anpassen.

= Ist das Symbol grau dargestellt, gibt es noch keine (vollständige) Übersetzung für diesen Eintrag.

= Ist das Symbol grün dargestellt, liegt bereits eine (ggf. unvollständige) Übersetzung vor. (Wenn Du mit der Maus über das Symbol hoverst, wird die die Anzahl der übersetzten Sprachen angezeigt.)

Bei Einträgen, die nicht übersetzte Begriffe enthalten, weil es sich bspw. um Eigennamen handelt ("Wiener Schnitzel") oder die Mengenbeschreibung (0,7 l), wird in der übersetzten Version die Originalsprache verwendet, wenn das Feld zur Übersetzung leer bleibt.

Systemnachrichten und Systemtexte werden bereits übersetzt geliefert, es bedarf keiner manuellen Übersetzung.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.