Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) aktivieren

  1. Navigiere im Back Office zu Grundeinrichtung > Integrationen.
  2. Scrolle zur Integration RKSV.
  3. Aktiviere den Regler vor RKSV.
  4. Die Integration wird unvollständig eingerichtet. Bestätige das Hinweisfenster mit Ok.
  5. Klicke dann auf das Stiftsymbol in der rechten oberen Ecke des Kastens, um in die Einstellungen zu gelangen.
  6. Erfasse alle relevanten Informationen, um die Aktivierung abzuschließen.
  7. Bestätige die Angaben mit Speichern .

Melde Dich nach der Aktivierung einmal ab und erneut an, damit die Belege signiert und im Datenerfassungsprotokoll (DEP, auch DEP7 genannt) gespeichert werden. Eventuell auftretende Fehlermeldungen werden damit deaktiviert.

Für jede Hauptkostenstelle werden je ein eigenes Datenerfassungsprotokoll und ein Startbeleg automatisch vor dem ersten Rechnungsdruck erstellt. Diese werden an Deine E-Mail-Adresse verschickt, zusammen mit den notwendigen Informationen zur Registrierung der Kassa im FinanzOnline. Du hast 7 Tage nach Erstellung des DEP/DEP7 und des Startbelegs Zeit, um die Registrierung abzuschließen.

Solltest Du als Art der Identifizierung die Finanzamt- & Steuernummer verwenden, beachte bitte, dass diese wie folgt eingegeben werden muss: 112223333. Das heißt, dass die ersten zwei Stellen des zuständigen Finanzamtes, dann die ersten drei Stellen der Steuernummer und dann die übrigen Stellen eingegeben werden müssen. Es darf kein Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich oder weitere Zeichen eingegeben werden.

Du kannst den RKSV-Server überprüfen, indem Du auf den folgenden API-Link klickst: https://rkhsm.a-trust.at/gastronovi/aSignRkHsm/v2. Dieser muss eine Passwortabfrage anzeigen.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.