KassenSichV – E-Mail für Erinnerung

Richte eine regelmäßige Erinnerung per E-Mail ein, damit Du nicht vergisst, die aktuellsten Kassendaten monatlich zu übertragen. Das System prüft einmal im Monat, ob bereits eine Übertragung stattgefunden hat und erinnert Dich, falls die Übertragung noch aussteht (oder es Änderungen gab, die übertragen werden müssen). Zu solchen Änderungen gehört auch die Meldung inaktiver Geräte nach 30 Tagen Inaktivität. Die E-Mail-Erinnerung greift erst, wenn initial einmal Daten übertragen worden sind.

  1. Navigiere im Back Office zu Grundeinrichtung > Schnittstellen.
  2. Scrolle zur Schnittstelle KassenSichV.
  3. Klicke auf das Stiftsymbol in der rechten oberen Ecke des Kastens, um in die Einstellungen zu gelangen.
  4. Trage bei E-Mail für Erinnerung die gewünschte(n) E-Mail-Adresse(n) ein. (Bei mehreren Adressen: kommasepariert)
  5. Bestätige mit Speichern .

Neue Kassengeräte müssen innerhalb von 30 Tagen an die Finanzbehörden gemeldet werden, es empfiehlt sich daher ein monatliches Absenden der Kassendaten. Eine automatische Übertragung der Kassendaten ist rechtlich nicht möglich, da dies jeweils explizit durch den Steuerpflichtigen geprüft und angestoßen werden muss.

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Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
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