Wenn sich der Ort der Leistung und die Rechnungsadresse unterscheiden, kann statt der Adresse aus den öffentlichen Restaurantangaben die abweichende Rechnungsadresse verwendet werden. Ist die abweichende Rechnungsadresse aktiv, wird diese auf allen Rechnungsbons und DIN A4-Rechnungen verwendet und ausgegeben – zusätzlich zum Ort der Leistung (Adresse aus den öffentlichen Restaurantangaben). Auch im DSFinV-K-Export wird die abweichende Rechnungsadresse berücksichtigt und dokumentiert.
Die abweichende Rechnungsadresse hat keinen Einfluss auf die Bons oder Z-Berichte – dort wird weiterhin die Adresse für den Ort der erbrachten Leistung verwendet.