Einrichtung

Erste Schritte im Überblick

1

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Lieferanten anlegen

2

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Lieferantenartikel anlegen

3

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Zutaten anlegen

Damit Sie das Einkaufssystem vollumfänglich nutzen können, sollten Sie vor Beginn überprüfen, welche Lieferanten Sie in das System übertragen wollen. Die benötigten Lieferantenartikellisten können Sie bei Ihrem Lieferanten erfragen.

Rechte für das Modul Einkaufssystem definieren

Das Modul Einkaufssystem kann eigenständig genutzt werden. Eine Kombination z.B. mit der Kalkulation kann das Modul Einkaufssystem optimieren und Ihre Abläufe noch weiter verbessern.

Für das Modul Einkaufssystem verfügbare Rechte, die den jeweiligen Zugriff der Benutzer regeln:

Recht Beschreibung
Einkauf verwalten Einkäufe dürfen erstellt und bei der Annahme überprüft werden.
Einkauf absenden Ein erstellter Einkauf darf abgesendet werden.
Einkauf annehmen Einkäufe dürfen angenommen werden.
Einkauf einlagern Angenommene Einkäufe dürfen eingelagert werden.
Lieferanten verwalten Es dürfen Lieferanten erstellt und Informationen (z.B. Lieferzeiten, Kontaktdaten) bearbeitet werden.
Lieferantenartikel verwalten Es dürfen Lieferantenartikel erstellt bzw. importiert werden, Zuordnung von Lieferanten und Preisen sowie der Verwaltung von Allergenen und Zusatzstoffen.
Zutaten verwalten Anlage von Zutaten, Verknüpfen mit Lieferantenartikeln.
Einkaufsvorlagen verwalten Erstellen von Einkaufsvorlagen, Anpassungen vornehmen.
Lieferantenverzeichnis Einsicht in das Lieferantenverzeichnis.

Sie können einer bestehenden Rolle und den darin enthaltenen Benutzern die oben genannten Rechte zu dem Modul Einkaufssystem jederzeit hinzufügen.

Bitte beachten Sie, dass nach Freischaltung von weiteren Modulen bzw. Änderungen an den Benutzerrechten involvierte Benutzer sich ab- und wieder anmelden müssen, damit die aktualisierten Rechte systemseitig Anwendung finden.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.