Der AVBelegabbruch (Abkürzung für Anderer Vorgang Belegabbruch) ist ein definierter Geschäftsvorfalltyp (BON_TYP oder GV_TYP) im DSFinV-K Export. Er dient der lückenlosen Protokollierung von Vorgängen, bei denen ein Kassiervorgang begonnen, aber nicht regulär abgeschlossen oder signiert wurde.
Gemäß DSFinV-K kennzeichnet der Vorgangstyp „AVBelegabbruch“ alle Vorgänge, die nach Transaktionsbeginn abgebrochen wurden, z.B.
Gemäß Vorgabe der DSFinV-K werden Belegabbrüche als „anderer Vorgang“ über die TSE abgesichert und protokolliert. Eine tatsächliche Bezahlung darf im Zusammenhang mit diesem Vorgangstyp nicht erfolgen.
| Merkmal | Definition | |Typ|Anderer Vorgang (AV), spezifisch für Belegabbrüche.| |Zweck|Dokumentiert, dass ein Transaktionsversuch (z.B. nach Scannen von Artikeln) aus technischen oder organisatorischen Gründen abgebrochen wurde, bevor die Zahlung abgeschlossen und der Bon signiert wurde.| |DSFinV-K-Modul|Er wird im Einzelaufzeichnungsmodul (Datei transactions.csv) als eigener BON_TYP erfasst und, sofern relevant, an die TSE gemeldet.| |Bedeutung|Er sichert die Lückenlosigkeit der Transaktionsnummern (BON_ID) und TSE-Zähler. Ein Kassenprüfer kann so nachvollziehen, warum auf eine angefangene Transaktion kein regulärer Abschluss (AVBeleg) folgt.|
Ein AVBelegabbruch führt in der Regel zu einem Bruttobetrag von 0,00 €, da keine Ware verkauft und kein Geld eingenommen wurde. Die Hauptfunktion ist die protokollarische Absicherung der aufgezeichneten, aber nicht finalisierten Daten.
Typische Gründe für einen AVBelegabbruch: