DSFinV-K ist die Abkürzung für "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme". Es handelt sich um ein standardisiertes Datenformat, das von der Finanzverwaltung für den Export von Kassendaten bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen vorgegeben wird. ➡️ Ziel ist eine einheitliche Strukturierung der Daten, unabhängig vom verwendeten Kassensystem, um eine transparente und nachvollziehbare Prüfung zu ermöglichen.
In der Gastronomie ist die DSFinV-K ein wichtiger Bestandteil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Seit dem 1. Januar 2023 ist die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie verpflichtend. Die DSFinV-K beschreibt das Format, in dem die Daten der TSE an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die DSFinV-K definiert, wie die Daten aus Kassensystemen exportiert werden müssen, damit sie von den Finanzbehörden geprüft werden können.
Bei Betriebsprüfungen oder Kassen-Nachschauen müssen Gastronomen ihre Kassendaten im DSFinV-K-Format exportieren und dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
Die DSFinV-K soll sicherstellen, dass die Kassendaten manipulationssicher erfasst und exportiert werden und eine lückenlose Prüfung ermöglichen.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Exportschnittstelle gemäß DSFinV-K ausgestattet sein.