Anpassung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Mehrwertsteuer auf vor Ort verkaufte Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt. Eine von der Branche lang ersehnte Entlastung und zugleich eine Vereinfachung der Abrechnungsprozesse, da künftig ein einheitlicher Steuersatz für alle Speisen gilt, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden. In Gastronovi erfolgt die Umstellung automatisch!

Das Wichtigste: Gastronovi wird fristgerecht zum 01.01.2026 um 0:00 Uhr automatisch umgestellt! Bitte laden Sie die Kasse vor dem 01.01.2026 mindestens einmal neu, damit die Steuersätze zum Jahreswechsel automatisch aktiv sind.

Nicht vergessen: Sollten Sie HOTAPI nutzen und bereits live arbeiten, müssen, immer wenn Änderungen an den Stammdaten (Warengruppen, Kostenstellen oder Zahlungsarten) vorgenommen werden, die Stammdaten aktualisiert werden.

In den folgenden Anleitungen finden Sie alle relevanten Einstellungsmöglichkeiten zum Thema MwSt.-Änderung.

Warengruppen verwalten

Sie können Warengruppen jederzeit bearbeiten, z. B. die Farbe, das Symbol, die Kontierung oder die Wareneinsatzvorgabe.

  1. Navigieren Sie zu back Office Produkte > Warengruppen.
  2. Navigieren Sie unter Warengruppen zu dem Eintrag, den Sie bearbeiten möchten.
  3. Klicken Sie hier mit der rechten Maustaste auf den Eintrag und wählen Sie Bearbeiten .
  4. Führen Sie die gewünschten Anpassungen in den Eigenschaften durch.
  5. Übernehmen Sie die gemachten Änderungen mit Speichern .

Per Drag'n'Drop können Sie die Warengruppen in der Reihenfolge verschieben oder anderen Warengruppen zuordnen.

Kassenbuchvorlagen verwalten

  1. Navigieren Sie zu back Office Mein Betrieb > Buchhaltung.
  2. Klicken Sie unter Buchhaltung auf den Menüpunkt Kassenbuchvorlagen.
  3. Navigieren Sie unter Kassenbuchvorlagen zu dem Eintrag, den Sie bearbeiten möchten.
  4. Klicken Sie hier mit der rechten Maustaste auf einen Eintrag und wählen Sie Bearbeiten .
  5. Führen Sie die gewünschten Anpassungen in den Einstellungen durch.
  6. Übernehmen Sie die gemachten Änderungen mit Speichern .

Allgemeine Hinweise zur Verwaltung

Sollte die Spalte nicht zu sehen sein, blenden Sie sich diese ein: Versteckte Spalten einblenden oder ausblenden.

Das Ein- und Ausblenden von Spalten wird nicht gespeichert. Nachdem Sie eine Seite neu geladen haben oder sich an- und abmelden, sind sämtliche Listen wieder im Ausgangszustand.

Mehrwertsteuersatz anpassen

Der Mehrwertsteuer-Satz (kurz: MwSt.-Satz) kann über die Warengruppen gesteuert werden. Das ist die einfachste Verwaltung, um viele Rezepte mit dem korrekten MwSt.-Satz auszustatten.

  1. Navigieren Sie zu back Office Produkte > Warengruppen.
  2. Navigieren Sie unter Warengruppen zu dem Eintrag, den Sie bearbeiten möchten.
  3. Klicken Sie hier mit der rechten Maustaste auf den Eintrag und wählen Sie Bearbeiten .
  4. Ändern Sie den MwSt.-Satz in den Eigenschaften.
  5. Übernehmen Sie die gemachten Änderungen mit Speichern .

Nehmen Sie Änderungen an einer Warengruppe vor, werden diese für alle Rezepte, die in der Warengruppe liegen, übernommen.

Nachdem Sie Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Kasse neu laden, damit diese wirksam werden.

Schnittstellen und Buchhaltung

Disclaimer

Keine rechtliche Beratung!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Informationen, die in diesem Support-Portal bereitgestellt werden, ausschließlich zu Informationszwecken dienen. Die angebotenen Inhalte stellen keine rechtliche Beratung zur Buchhaltung dar.

Unsere Supportabteilung und die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dazu befugt, individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung anzubieten. Wir empfehlen dringend, bei buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Fachexperten zu konsultieren.

Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Notwendige Maßnahmen vor bzw. bei Aktivierung:

Bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen zum Thema Buchhaltung in Gastronovi Office, bevor Sie die Schnittstellen nutzen, da andernfalls kein korrekter Bericht erstellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Konten nicht rückwirkend eingestellt werden können!

Die Schnittstellen

Speisekarte als PDF exportieren

Sie können Speisekarten als PDF-Datei für die weitere Verwendung herunterladen und ausdrucken. Zudem wird der PDF-Export der Speisekarte auf der Website genutzt, wenn Sie das Modul Marketing nutzen, sodass Ihre Gäste Zugriff haben auf aktuelle Karten.

Wenn Sie eine neue PDF-Datei erstellen, ist diese die gültige Version und überschreibt alle alten Dateien automatisch. Einmal erstellte Versionen lassen sich beliebig oft herunterladen. Es empfiehlt sich, nach jeder Änderung eine neue Version zu erstellen, um Ihre Kunden immer auf dem neuesten Stand zu halten.

Aktelle PDF-Datei herunterladen

  1. Navigieren Sie zu back Office Produkte > Speisekarten
  2. Öffnen Sie die Ordnerstruktur und klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die gewünschte Speisekarte.
  3. Klicken Sie auf Drucken & Exportieren und wählen das PDF Format aus.
  4. Klicken Sie auf das Bild der Speisekartenvorschau unter PDF-Datei herunterladen.
  5. Das Herunterladen der PDF-Datei wird automatisch gestartet.

Neue PDF-Datei erstellen

  1. Navigieren Sie zu back Office Produkte > Speisekarten
  2. Öffnen Sie die Ordnerstruktur und klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die gewünschte Speisekarte,
  3. Klicken Sie auf Drucken & Exportieren und wählen das PDF Format aus.
  4. Nehmen Sie die gewünschten Änderungen in den Eigenschaften vor.
  5. Generieren Sie eine neue Datei mit PDF neu erstellen .
  6. Die neue PDF-Datei steht Ihnen nun zum Herunterladen bereit.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.