Haftungsausschluss: Keine rechtliche Beratung
Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass sämtliche Informationen, die in diesem Support-Portal bereitgestellt werden, ausschließlich zu Informationszwecken dienen. Die angebotenen Inhalte stellen keine rechtliche Beratung zur Buchhaltung dar.
Unsere Supportabteilung und die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dazu befugt, individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung anzubieten. Wir empfehlen dringend, bei buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Fachexperten zu konsultieren.
Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.
Mithilfe guter Vorarbeit kannst Du Deinem Steuerberater einiges an Zeit ersparen. Durch die korrekte Einstellung der Konten sowie der vorgefertigten Kassenbuchvorlagen ist der Export für Buchhaltungsprogramme optimal für einen Import, z. B. zu DATEV, vorbereitet. Der Vorteil ist, dass das gesamte Kassenbuch inkl. aller Bargeldbewegungen in dem Export erfasst wird. Du kannst Dir also einen weiteren Export sparen. Entscheide, ob Du die Daten an Deinen Steuerberater übermittelst oder ob Du ihm alternativ Zugriff auf alle relevanten Daten im Back Office gewährst.
Nutze den Export für Buchhaltungsprogramme, um die Daten im bevorzugten Dateiformat herunterzuladen.
Möchtest Du lediglich die Vorgänge im Kassenbuch exportieren, so ist natürlich auch dieses separat möglich.
In jedem Kassenbucheintrag kann eine Datei hinterlegt werden, die die Transaktion beweist, legitimiert oder quittiert. Einmal hochgeladen, können diese nicht mehr geändert werden. Du hast jederzeit die Möglichkeit, die hinterlegten Dateien herunterzuladen und zu überprüfen.
Dieses Format ist der neue Standard der Finanzprüfer und löst den GDPdU-Export ab. Du kannst diesen Export auch nutzen, um ältere Daten in dem oben genannten Format zu exportieren. Die Signaturen der TSE sind erst nach Aktivierung der TSE enthalten.
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen regeln die gesetzlichen Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Bei einer Betriebsprüfung nimmst Du den GDPdU-Export vor.
Damit die Exporte optimal genutzt werden können, ist eine vorherige Kontierung aller Zahlungsarten, Gutscheine & Rabatte, Warengruppen und Kassenbuchvorlagen notwendig. Auch kannst Du die Buchhaltungskonten mit individuellen Konten belegen. Wechsle hier zur Übersicht der unterschiedlichen Kontierungsmöglichkeiten.
Solltest Du Deinem Steuerberater Zugang zum Back Office gewähren, achte darauf, dass er die nötigen Benutzerrechte Umsätze verwalten und Kassenbuch hat.
Solltest Du Konten zu einem späteren Zeitpunkt ändern, werden diese nicht rückwirkend übernommen. Bitte beachte, dass alle Nutzenden sich nach der Änderung auf allen Geräten neu anmelden müssen.