Haftungsausschluss: Keine rechtliche Beratung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Informationen, die in diesem Support-Portal bereitgestellt werden, ausschließlich zu Informationszwecken dienen. Die angebotenen Inhalte stellen keine rechtliche Beratung zur Buchhaltung dar.
Unsere Supportabteilung und die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dazu befugt, individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung anzubieten. Wir empfehlen dringend, bei buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Fachexperten zu konsultieren.
Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.
Mithilfe guter Vorarbeit können Sie Ihrem Steuerberater einiges an Zeit ersparen. Durch die korrekte Einstellung der Konten sowie der vorgefertigten Kassenbuchvorlagen ist der Export für Buchhaltungsprogramme optimal für einen Import, z.B. zu DATEV, vorbereitet. Der Vorteil ist, dass das gesamte Kassenbuch inkl. aller Bargeldbewegungen in dem Export erfasst wird. Sie können sich also einen weiteren Export sparen. Entscheiden Sie, ob Sie die Daten an Ihren Steuerberater übermitteln oder ob Sie ihm alternativ Zugriff auf alle relevanten Daten im back Office gewähren.
Nutzen Sie den Export für Buchhaltungsprogramme, um die Daten im bevorzugten Dateiformat herunterzuladen.
Möchten Sie lediglich die Vorgänge im Kassenbuch exportieren, so ist natürlich auch dieses separat möglich.
In jedem Kassenbucheintrag kann eine Datei hinterlegt werden, die die Transaktion beweist, legitimiert oder quittiert. Einmal hochgeladen, können diese nicht mehr geändert werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit die hinterlegten Dateien herunterzuladen und zu überprüfen.
Dieses Format ist der neue Standard der Finanzprüfer und löst den GDPdU-Export ab. Sie können diesen Export auch nutzen, um ältere Daten in dem oben genannten Format zu exportieren. Die Signaturen der TSE sind erst nach Aktivierung der TSE enthalten.
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen regeln die gesetzlichen Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Bei einer Betriebsprüfung nehmen Sie den GDPdU-Export vor.
Damit die Exporte optimal genutzt werden können, ist eine vorherige Kontierung aller Zahlungsarten, Gutscheine & Rabatte, Warengruppen und Kassenbuchvorlagen notwendig. Auch können Sie die Buchhaltungskonten mit individuellen Konten belegen. Wechseln Sie hier zur Übersicht der unterschiedlichen Kontierungsmöglichkeiten.
Sollten Sie Ihrem Steuerberater Zugang zum back Office gewähren, achten Sie darauf, dass er die nötigen Benutzerrechte Umsätze verwalten und Kassenbuch hat.
Sollten Sie Konten zu einem späteren Zeitpunkt ändern, werden diese nicht rückwirkend übernommen. Bitte beachten Sie, dass alle Benutzer sich nach der Änderung auf allen Geräten neu anmelden müssen.