Fristen & FAQ

Stand: 23.09.2021

Grundsätzlich gilt bereits seit dem Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) am 01.01.2020, dass Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems gesichert werden (nach § 146a AO). Gastronovi Office verfügt bereits seit August 2019 über funktionsfähige Schnittstellen zu TSE-Lösungen. Für eine möglichst unkomplizierte TSE-Integration ohne Eingriff in Ihre bestehende Infrastruktur setzen wir auf die Cloud-TSE von fiskaly.

Da sich die Zertifizierung und damit die Bereitstellung Finanzamt-konformer TSE-Lösungen aufseiten des Bundes verzögert haben, wurde auf Landesebene in 15 Bundesländern eine Nichtbeanstandungsregelung für den Betrieb einer zertifizierten TSE erlassen – am 31.03.2021 endete diese Frist. Seitens der zuständigen Behörden gab es keine weitere pauschale Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für in Zertifizierung befindliche TSE-Lösungen.

Aus der Zertifizierung der Cloud-TSE V2-Version von fiskaly haben sich neue Anforderungen an die Implementierung der Cloud-TSE in unsere gastronovi Kassensoftware ergeben. Die V1-Version war bereits seit August 2019 erfolgreich in gastronovi Office implementiert und konnte seitdem – wie fiskaly versichert – im Rahmen einer vom Finanzamt gewährten Fristverlängerung gemäß § 148 AO rechtskonform als TSE betrieben werden. Für die Finanzamtskonformität musste die zertifizierte V2-Version der Cloud-TSE in gastronovi Office eingebunden werden.

Dieser Schritt ist nun ebenfalls erfolgreich abgeschlossen, sodass wir im September 2021 eine automatische Umstellung der Kunden mit aktiver V1- auf die V2-Version vorgenommen haben.

FAQ

Hier die wichtigsten Fragen in Kürze:

1. Was passiert, wenn ich die TSE buche, aber nicht aktiviert habe?

Der Betrieb einer ungeschützten Kasse ist nach dem 01.04.2021 nicht rechtmäßig und es drohen empfindliche Schätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

2. Arbeite ich rechtskonform, mit der TSE von fiskaly?

Unabhängig von der Zertifizierung wurde bereits durch den Betrieb der in Zertifizierung befindlichen TSE V1-Version in der bestehenden Infrastruktur Ihres Unternehmens ein hohes Sicherheitsniveau der Besteuerung erreicht. Jede Form von Manipulation eines signierten Kassenbons ließ sich dadurch bereits eindeutig nachvollziehen. Die für das Finanzamt zur Verfügung stehenden Daten und Exporte sind mit und ohne Zertifizierung von Art und Struktur identisch gewesen. Fiskaly lagen bereits vor der Zertifizierung schriftliche Informationen und Zusicherungen von Stakeholdern aus den zur KassenSichV beteiligten Bundesministerien vor. Dabei herrschte Konsens darüber, dass die fiskaly Cloud-TSE in jedem Fall auch in der vorläufigen V1-Version rechtskonform als TSE betrieben werden konnte. Dazu musste die Cloud-TSE gebucht und aktiviert werden. Durch den mittlerweile erfolgten Wechsel auf die V2-Version wird mit der endgültig zertifizierten Version gearbeitet.

3. War seit Zeitpunkt, an dem fiskaly zertifiziert wurde, auch die TSE automatisch zertifiziert?

Noch nicht ganz. Im Rahmen des finalen Zertifizierungsprozesses waren noch marginale Anpassungen an der Software und der Anwendungsumgebung, der bei uns vorerst eingesetzten V1-Version 1 von fiskaly notwendig, um die Zertifizierung zu erlangen. Das hatte zur Folge, dass auch wir als gastronovi Anpassungen vornehmen mussten. Diese notwendigen Anpassungen wurden von unserem Entwicklungsteam gemeinsam mit fiskaly fertiggestellt, und im September 2021 wurde unseren Kunden die neue V2-Version zur Verfügung gestellt. Diese aktualisierte Version entspricht vollständig der durch das BSI zertifizierten Version.

4. Warum wurde die TSE nicht rechtzeitig zertifiziert?

Aufgrund verschiedener Umstände haben sich die Zertifizierungen sämtlicher Cloud-TSE immer wieder verzögert. Unter anderem wurden Änderungen der technischen Spezifikationen erst spät durch das BSI verfasst und erst Ende November letzten Jahres an die Cloud-TSE Hersteller kommuniziert. Diese späten Änderungen hatten gravierenden Einfluss auf die Zertifizierungsverfahren aller Cloud-TSE Anbieter.

5. Wieso war die Umstellung auf die V2-Version nötig?

Aus der Zertifizierung der Cloud-TSE V2-Version von fiskaly haben sich neue Anforderungen an die Implementierung der Cloud-TSE in unsere gastronovi Kassensoftware ergeben. Die V1-Version war bereits seit August 2019 erfolgreich in gastronovi Office implementiert und konnte – wie fiskaly versicherte – rechtskonform als TSE betrieben werden. Für die Finanzamt-Konformität musste die zertifizierte V2-Version der Cloud-TSE in gastronovi Office eingebunden werden. Dieser Schritt ist nun ebenfalls erfolgreich abgeschlossen, sodass eine Umstellung unserer Kunden auf die zertifizierte V2-Version durchgeführt wurde.

6. Was muss ich tun, damit ich die V2-Version der TSE nutzen kann?

Es liegt uns immer am Herzen, sämtliche Prozesse so automatisiert wie möglich für Sie zu gestalten. Das gilt selbstverständlich auch im Fall der TSE-Anpassungen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, haben wir unsere Kunden per Newsletter informiert, als der manuelle Wechsel auf die V2-Version ermöglicht wurde. Im September 2021 wurde dann in sämtlichen Accounts mit aktiver V1-Version der automatische Wechsel auf die V2-Version vollzogen. Einziger Handlungsbedarf zur Aktualisierung blieb hier das Neustarten aller Kassengeräte, damit die Umstellung erfolgreich verarbeitet werden konnte.

7. Wie kann ich feststellen, in welcher Version meine TSE verwendet wird?

Im back Office können Sie die KassenSichV-Integration aufrufen. Prüfen Sie, ob Sie die KassenSichV Integration erfolgreich aktiviert haben. Wichtig ist hier die Verwendung des Live Modus. Nach eventuell erfolgten Anpassungen im back Office, starten Sie an sämtlichen Kassengeräten die Anwendung neu.

8. Was ändert sich mit der Umstellung auf die zertifizierte Cloud-TSE?

Nach der Aktivierung der zertifizierten Cloud-TSE V2-Version und dem Neustart aller Kassengeräte wird bei fiskaly eine neue, zertifizierte TSE angelegt. Es gibt nun nur noch eine zentrale TSE pro Standort. Die Signierung erfolgt nicht mehr über den gn Controller, sondern direkt über die Cloud. Auf dem gedruckten Bon entfällt der Hinweis In Zertifizierung befindliche TSE zukünftig – gedruckt wird ein QR-Code, der die Transaktionsdaten enthält, bzw. die Transaktionsdaten als Text anzeigt. (Wenn die Option QR-Code nicht drucken aktiv ist.) Bei einem Ausfall der TSE erscheint der Hinweis TSE nicht verfügbar.

9. Muss ich etwas beachten, wenn meine TSE ausfällt?

Wichtig für Sie: Auch im Falle eines TSE-Ausfalls können Sie normal und rechtskonform weiterarbeiten. Sollte die Cloud-TSE einmal nicht erreichbar sein, wird dies zuverlässig von gastronovi dokumentiert und im Fiskalisierungsprotokoll vermerkt. Bei jedem Vorgang wird erneut geprüft, ob die TSE wieder erreichbar ist. Wenn dem so ist, wird ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter signiert – für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Hintergrund: In den ersten Monaten kann es möglicherweise zu temporären Ausfällen der Cloud-TSE kommen. Die deutschlandweite Einführung einer zertifizierten technischen Cloud-Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Großprojekt, in dem mehrere Hunderttausend Kassengeräte auf einen Schlag in eine Cloud-Infrastruktur eingebunden werden. Anbieter von zertifizierten TSE, wie bspw. fiskaly, müssen das hohe Transaktionsvolumen nun sicher und konform verarbeiten. Daher bitten wir um Ihr Verständnis und möchten noch einmal betonen: Ausfälle haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Finanzamt-konforme Kassenführung und erfordern keine Handlung Ihrerseits.

10. Wo finde ich die TSE-Zertifikate in elektronischer Form?

Werden elektronische Zertifikatsdateien angefragt, so können diese im fiskaly Dashboard, bzw. über den DSFinV-K-Export, abgerufen werden.

11. Was hatte es mit dem Antrag nach §148 AO auf sich?

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenaufzeichnungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. Grundsätzlich muss in allen Bundesländern eine cloudbasierte TSE bis spätestens zum 31. März 2021 implementiert und die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung umgesetzt werden. Ist das den Unternehmen nicht möglich, z. B. weil die eingesetzte TSE sich noch im Zertifizierungsprozess befindet, dann kann die Finanzbehörde gem. §148 AO bestimmte Erleichterungen bewilligen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird.

12. Muss ich auch jetzt, nachdem die fiskaly TSE zertifiziert ist, einen Antrag nach § 148 AO stellen?

Mit dem mittlerweile zentral erfolgten Wechsel auf die V2-Version setzen Sie die zertifizierte TSE von fiskaly ein. Der Antrag entfällt dadurch.

13. Was passiert, mit inaktiven TSEs und Clients?

TSEs und Clients, die für mehr als 120 Tage nicht genutzt wurden, werden automatisch bei fiskaly deaktiviert.

Bitte beachten Sie, dass durch die mittlerweile zentral erfolgte Umstellung auf die V2-Version ein Neustart auf allen Kassengeräten notwendig ist. Diese Information wurde auch per Newsletter verschickt, sowie über die internen Benachrichtigungen in gn Office selbst.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.