Teilnahmebedingungen – Mehr Informationen
1. Das Programm richtet sich an Unternehmer, die in der Gastronomie- oder Hotellerie-Branche tätig sind. Botschafter können nur Kunden der gastronovi GmbH sein, die mindestens ein gastronovi Software-Modul gebucht haben. Mitarbeiter der gastronovi GmbH und Mitarbeiter von Partnern und Resellern sind aus dem Programm ausgeschlossen.
2. Die gastronovi GmbH gewährt Botschaftern für von ihnen neu geworbene, zahlende gastronovi Kunden (Neukunde) eine Prämie. Hat ein direkt vom Botschafter geworbener Neukunde mindestens ein gastronovi Software-Modul gebucht, wird eine Prämie in Höhe von 10 % auf das Nettoentgelt der Softwarelizenzen aller vom Neu-Kunden in einem abgelaufenen Kalenderjahr bezahlten Rechnungen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Neukunde über den dem Botschafter zur Verfügung gestellten, personalisierten Weiterempfehlungslink gebucht hat. Franchisegeber können keine eigenen Franchise-Betriebe als Kunden werben. Das gilt auch für Mitarbeiter eines Neukunden unabhängig davon, ob sie selbst Kunden sind. Des Weiteren gilt, dass der werbende Botschafter nicht gleichzeitig Werber und Geworbener sein kann.
3. Empfiehlt ein nach Ziff. 2 von einem Botschafter geworbener Kunde gastronovi weiter und wirbt selbst entsprechend Ziff. 2 Kunden, so profitiert der ursprünglich werbende Botschafter hiervon ebenfalls mit der Hälfte der Prämie nach Ziff. 2, also mit 5 %. Für den von diesem nach Ziff. 3 Satz 1 geworbenen Neukunden gilt dies entsprechend, wiederum mit der Hälfte der hierauf entfallenden Prämie in Höhe von 2,5 %., Ziff. 3 Satz 2 gilt für die beiden folgenden Empfehlungsebenen entsprechend, sodass der ursprünglich werbende Botschafter hier 1,25 % bzw. 0,625 % des nach Ziff. 2 Satz 1 maßgeblichen Entgelts als Provision erhält. Das Botschafterprogramm ist auf 50 direkte Empfehlungen eines Botschafters begrenzt. Die maximale Prämie beträgt EUR 5.000,00 pro Jahr.
4. Ist der Botschafter selbst nicht mehr gastronovi Kunde, so verliert er auch künftige Prämienansprüche. Im Falle einer Kündigung oder Geschäftsaufgabe des Botschafters wird die Prämie zeitanteilig gewährt (z. B. bei Kündigung zu einem 30.06. wird die Provision auf die Hälfte des Nettoentgelts aller vom geworbenen Kunden in einem abgelaufenen Kalenderjahr bezahlten Rechnungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung und der Zahlung innerhalb des Kalenderjahres ausgezahlt).
5. Die Auszahlung erfolgt jährlich im 1. Quartal des Jahres für das Vorjahr. Eine vorzeitige oder teilweise Ausschüttung ist nicht möglich. Die Prämie wird immer rückwirkend für ein Jahr auf alle bis dahin bezahlten Rechnungspositionen für kostenpflichtige und von gastronovi hergestellten Software-Module des/der geworbenen und aktiven Neukunden gewährt.
6. Der Botschafter hat sicherzustellen, dass die Zusendung eines Weiterempfehlungslinks nur nach Absprache und mit dem Einverständnis des Empfängers erfolgt. Der Botschafter verpflichtet sich, das System dem potenziellen Neukunden nach besten Gewissen zu präsentieren. Zusagen an den Kunden hinsichtlich Nutzung oder Softwareänderungen, die nicht dem aktuellen Funktionsumfang der Software entsprechen, sind zu unterlassen.
7. Die gastronovi GmbH ist berechtigt, den Botschafter-Status zu entziehen, wenn der Botschafter gegen die Vereinbarungen und insbesondere die vorstehende Regelung (Ziff. 6) oder die guten Sitten verstößt.
8. Dieses Botschafter-Programm läuft vorerst bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht zuvor durch Veröffentlichung auf dieser Website und Erklärung gegenüber den Botschaftern von gastronovi mit einer Frist von vier Wochen gekündigt wird. Nach Beendigung des Botschafter-Programms werden Prämien für bereits geworbene Kunden nur für die Laufzeit bis zum Ende des Programms ausgezahlt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gastronovi GmbH, Bremen
gastronovi.com/agb