FAQ – Mehrwertsteuer (MwSt.)

Auch wenn die Umstellung automatisch erfolgt, kann sich dennoch in einigen Bereichen wie Ihren Buchhaltungskonten oder in Bezug auf die Nutzung weiterer gastronovi Module (Kassenbuch, Speisekarten) noch Handlungsbedarf ergeben. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie möglicherweise noch Anpassungen vornehmen müssen. Lassen Sie sich hierzu auch von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Was ist im Hinblick auf Buchhaltungskonten zu beachten?

Bei Ihren Warengruppen sind die Erlöskonten hinterlegt. Es kann seitens Ihrer Buchhaltung gewünscht sein, Anpassungen an den Konten vorzunehmen, sobald sich die Steuersätze ändern.

Nutzen Sie das gastronovi Kassenbuch, verfügen Sie über komfortable Vorlagen. Beachten Sie, dass auch hier Anpassungen der hinterlegten Kontierungen notwendig sein können. Auch hier wird Sie Ihr Steuerberater unterstützen können.

Nutzen Sie eine Integration wie DATEV, ETL Adhoga oder Abacus, kann es sein, dass Sie Automatikkonten eingetragen haben. Erlöskonten, die gleichzeitig Automatikkonten sind, benötigen ein neues Konto, da der BU-Schlüssel für diese Konten keine Berücksichtigung findet.

Wie gehe ich mit der Korrektur einer Rechnung um, die vor der Mehrwertsteuer-Umstellung erstellt wurde?

Aufgrund der Anpassung der Steuersätze auf die aktuell geltende Regelung gibt es keine Möglichkeit, die ursprünglich berechnete Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Die Anpassung der Steuersätze muss in Ihrer Buchhaltung erfolgen und kann nicht via gastronovi erledigt werden.

Wie gehe ich mit Anzahlungen um, die bereits vor der Mehrwertsteuer-Umstellung eingegangen sind?

Für die korrekte Besteuerung von Anzahlungen ist das Leistungsdatum entscheidend. Das bedeutet, es muss ggf. ein Storno bis zum 31.12.2023 erfolgen, die Neuausstellung darf dann erst nach erfolgter Steuersatzänderung am 01.01.2024 vorgenommen werden.

Wie wird mit Vorgängen umgegangen, die vor 0 Uhr geöffnet, aber nach 0 Uhr abrechnet werden?

Die Umstellung der Steuersätze findet in der Kasse zum 01.01.2024 um 0 Uhr automatisch statt. Dies gilt auch für bereits geöffnete Vorgänge. In der Kasse werden die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuellen Steuersätze herangezogen – wir gehen hier von folgendem Grundsatz aus: Rechnungsdatum = Leistungsdatum. Eine abweichende Behandlung ist aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.

Was habe ich bei Nutzung von weiteren Modulen zu beachten?

Speisekarten

Nutzen Sie unser Modul Speisekarten, so können Sie Ihr PDF zu Jahresbeginn mit einem Klick neu generieren, um die Aktualisierung zu vollziehen.

Bestellsystem, Website, Marketing

Module wie das Bestellsystem, die Website oder das Gesamtpaket Marketing verarbeiten die Aktualisierung im Hintergrund vollautomatisch.

Löschen Sie auf Ihren eigenen Systemen ggf. den Cache, um die Aktualisierung ohne Verzögerung einsehen zu können.

Warenwirtschaft

Auch innerhalb der Warenwirtschaft wird die Anpassung der Steuersätze automatisch verarbeitet.

Was habe ich bei Nutzung einer aktivierten Hotel-Schnittstelle zu beachten?

In gastronovi Office müssen Sie keine Anpassungen vornehmen, die Umstellung funktioniert automatisch. Es kann jedoch notwendig sein, dass Sie das Mapping mit Ihrem PMS-Anbieter überprüfen und dieses ggf. korrigieren.

Was muss ich bei einem Verkaufsrezept mit Beteiligung unterschiedlicher Steuersätze beachten?

Das Verkaufsrezept, z.B. Frühstücksmenü, wird als Zusammenstellung gekennzeichnet. Es müssen mindestens zwei Zwänge erstellt werden, in denen die entsprechenden Basisrezepte der unterschiedlichen Warengruppen (Food/Beverage) liegen.

Die Zwänge müssen im Gruppenpreis auf 0,00 € gesetzt werden. Je nach Gesamtpreis und Bepreisung der Basisrezepte hinter den Zwängen wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) anteilig auf die jeweiligen Warengruppen aufgeteilt.

Der Umsatz des Menüs läuft im Z-Bericht in jener Warengruppe vollständig auf, in der dieses abgelegt ist. Erst im Abschnitt “Buchhaltung” werden die Umsätze korrekt zugeordnet. Eine Alternative (nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung) ist, keine Zusammenstellung zu aktivieren. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird dort fällig, wo der Hauptanteil des Umsatzes liegt. (Beispiel: Frühstück mit O-Saft läuft komplett auf Food, Splittung nicht notwendig.)

Kann ich meine Umsätze aufgeschlüsselt nach Steuersatz auswerten?

Es gibt keine Funktion, sich den Umsatz nach Mehrwertsteuerschlüssel pro Zahlungsart sortiert anzeigen zu lassen. Eine Alternativlösung wäre, sich den Buchhaltungsexport zu ziehen und in diesem die entsprechenden Buchungen zu summieren.

Was ist im Zusammenhang mit Automatikkonten & DATEV zu beachten?

Bei Verwendung der Integrationen von DATEV bzw. ETL müssen Automatikkonten eingetragen sein - bei diesen Konten wird der BU-Schlüssel nicht übergeben. Hier ist es notwendig, sowohl neue Erlöskonten an den Warengruppen zu setzen als auch diese in der Integration zu aktualisieren.

Was ist bei der Nutzung von Abacus zu beachten?

Nutzen Sie die Anbindung an Abacus, müssen Sie in gastronovi Office keine Anpassungen vornehmen, die Umstellung funktioniert automatisch. Es kann jedoch Handlungsbedarf in Ihrer Abacus-Software bestehen, bitte prüfen Sie dies rechtzeitig.

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.