COVID-19

Informationen & Tipps für die Gastronomie (DE)

FAQ - MwSt.-Sätze

Das Wichtigste: Diese generellen, gesetzlich beschlossenen Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden in gastronovi Office fristgerecht vollautomatisch umgestellt und zurückgestellt! Sie müssen hierfür nichts weiter einstellen.

Die von der Bundesregierung allgemeinen beschlossenen Steuererleichterungen werden nun, nach einer Senkung im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.20, wieder angepasst. Die Steuersätze ändern sich somit zum 01.01.2021 grundsätzlich auf die regulären Sätze zurück.

Aufgrund der zusätzlichen Steuersenkung für die Gastronomie gilt für Speisen (inhouse) abweichend ab dem 01.01.2021 eine separate Reduzierung des Steuersatzes auf 7 %. Diese Reduzierung war ursprünglich befristet bis zum 31.12.2022, wurde allerdings im Rahmen eines Entlastungspakets zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und aufkommenden Themen rund um die Steuersenkungen und die passenden Lösungsansätze sowie Antworten.

Was ist in Hinblick auf Buchhaltungskonten zu beachten?

Bei Ihren Warengruppen sind die Erlöskonten hinterlegt. Es kann seitens Ihrer Buchhaltung gewünscht sein, Anpassungen an den Konten vorzunehmen, sobald sich die Steuersätze ändern. Warengruppen verwalten Nutzen Sie das gastronovi Kassenbuch, verfügen Sie über komfortable Vorlagen. Beachten Sie, dass auch hier Anpassungen der hinterlegten Kontierungen notwendig sein können. Auch hier wird Sie Ihr Steuerberater unterstützen können. Kassenbuchvorlagen verwalten Nutzen Sie eine Integration wie DATEV oder ETL Adhoga, kann es sein, dass Sie Automatikkonten eingetragen haben. Erlöskonten, die gleichzeitig Automatikkonten sind, benötigen ein neues Konto, da der BU-Schlüssel für diese Konten keine Berücksichtigung findet. DATEV Integration verwalten

Wie gehe ich mit der Korrektur einer Rechnung um, die vor der Mehrwertsteuer-Umstellung erstellt wurde?

Aufgrund der Anpassung der Steuersätze auf die aktuell geltende Regelung gibt es keine Möglichkeit, die ursprünglich berechnete Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Die Anpassung der Steuersätze muss in Ihrer Buchhaltung erfolgen und kann nicht über gastronovi gemacht werden.

Wie gehe ich mit Anzahlungen um, die bereits vor der Mehrwertsteuer-Umstellung eingegangen sind?

Für die korrekte Besteuerung von Anzahlungen ist das Leistungsdatum entscheidend. Das bedeutet, es muss ggf. ein Storno bis zum 31.12.2020 erfolgen, die Neuausstellung darf dann erst nach erfolgter Steuersatzänderung am 01.01.2021 vorgenommen werden.

Was habe ich bei Nutzung von weiteren Modulen zu beachten?

Nutzen Sie unser Speisekartenmodul, so können Sie Ihr PDF zu Jahresbeginn mit einem Klick neu generieren, um die Aktualisierung zu vollziehen. Speisekarte als PDF exportieren Module wie das Bestellsystem, die Internetpräsenz bzw. das Gesamtpaket Marketing verarbeiten die Aktualisierung im Hintergrund vollautomatisch. Löschen Sie auf Ihren eigenen Systemen ggf. den Cache, um die Aktualisierung ohne Verzögerung einsehen zu können. Auch innerhalb der Warenwirtschaft wird die Anpassung der Steuersätze automatisch verarbeitet.

Was muss ich bei einem Verkaufsrezept mit Beteiligung unterschiedlicher Steuersätze beachten?

Das Verkaufsrezept, z.B. Frühstücksmenü, wird als Zusammenstellung gekennzeichnet. Es müssen mindestens zwei Zwänge erstellt werden, in denen die entsprechenden Basisrezepte der unterschiedlichen Warengruppen (Food/Beverage) liegen.

Die Zwänge müssen im Gruppenpreis auf 0,00 € gesetzt werden. Je nach Gesamtpreis und Bepreisung der Basisrezepte hinter den Zwängen wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) anteilig auf die jeweiligen Warengruppen aufgeteilt.

Hier gibt es Folgendes zu beachten: Der Umsatz des Menüs läuft im Z-Bericht in jener Warengruppe vollständig auf, in der dieses abgelegt ist. Erst im Abschnitt “Buchhaltung” werden die Umsätze korrekt zugeordnet. Eine Alternative (nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung) ist, keine Zusammenstellung zu aktivieren. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird dort fällig, wo der Hauptanteil des Umsatzes liegt. (Beispiel: Frühstück mit O-Saft läuft komplett auf Food, Splittung nicht notwendig.)

Kann ich meine Umsätze aufgeschlüsselt nach Steuersatz auswerten?

Es gibt keine Funktion, sich den Umsatz nach Mehrwertsteuerschlüssel pro Zahlungsart sortiert anzeigen zu lassen. Eine Alternativlösung wäre, sich den Buchhaltungsexport zu ziehen und in diesem die entsprechenden Buchungen zu summieren.

Was ist im Zusammenhang mit Automatikkonten & DATEV zu beachten?

Bei Verwendung der Integrationen von DATEV bzw. ETL müssen Automatikkonten eingetragen sein - bei diesen Konten wird der BU-Schlüssel nicht übergeben. Hier ist es notwendig, sowohl neue Erlöskonten an den Warengruppen zu setzen als auch diese in der Integration zu aktualisieren.

Bitte beachten Sie, dass wir mit diesen Informationen keine Gewähr übernehmen können. Klären Sie diese Themen und Probleme final mit Ihrer Steuerberatung, um sicherzugehen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass gastronovi Office ein Kassensystem und kein Buchhaltungssystem ist. Wir versuchen Ihnen dennoch alle Werkzeuge bereitzustellen, um alles korrekt abzubilden.

Tipps für die Gastronomie während der anhaltenden COVID-19-Pandemie

Steuererleichterungen

In einem umfassenden Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde eine weitere allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5% gesenkt werden. Diese generelle, gesetzlich beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuersätze wird in gastronovi Office fristgerecht vollautomatisch umgestellt und zurückgestellt! Sie müssen hierfür nichts weiter einstellen.

Die temporäre Senkung des Steuersatzes für Speisen (Inhouse), die speziell für die Gastronomie-Branche beschlossen wurde, ist noch einmal gesondert zu beachten. Hier müssen Sie eine kleine Änderung in den Warengruppen vornehmen und Ihren Speisen den neuen, temporären Steuersatz in gastronovi Office einmal zuweisen.

Alle Informationen können Sie auch im offiziellen Schreiben des Bundesministerum der Finanzen nachlesen. 2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final .pdf Folgende Punkte sind für Gastronomen relevant:

  1. Nr. 44 Seite 22 - ab wann gilt die Umstellung (sowohl für die Nacht vom 30.06. auf den 01.07. als auch für die Nacht vom 31.12.2021 auf den 01.01.2021)
  2. Seite 4 Nr. 1.2 Satz 3. - Vorauszahlungsrechnungen über Warengruppen
  3. Seite 17 - Pfand kann (nicht muss) mit 16 % erstattet werden

Laden Sie Ihre Kassen vor dem 1. Juli 2020 einmal neu, damit die neuen Steuersätze übernommen und automatisch umgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kassenbuchvorlagen ggf. anpassen müssen Kassenbuchvorlage verwalten.

Die zusätzliche Mehrwertsteuer-Senkung im Konjunkturpaket bedeutet für die Gastronomie, dass auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden, ab dem 1. Juli bis Jahresende der ermäßigte, reduzierte Steuersatz von 5% gilt – und vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2021 der reduzierte Steuersatz von 7%. Ab dem 1. Juli 2021 gilt auch für vor Ort verzehrte Speisen wieder der Mehrwertsteuersatz von 19%. Um die Umstellung der Mehrwertsteuer für unsere Kunden möglichst einfach zu gestalten, haben wir einen neuen Steuersatz im System angelegt: Deutschland Mehrwertsteuer Speisen COVID-19 (Kurztitel: “19% MwSt. (COVID-19)“)*.

Ändern Sie bei der Warengruppe Food (bzw. den entsprechenden Unterwarengruppen) den Mehrwertsteuersatz von “19% MwSt.” zu “19% MwSt. (COVID-19)“.

Wichtige Informationen zur Steueränderung und Ihrer Hotel-Schnittstelle

PMS Information
Protel Zunächst Anpassung unter Protel-PMS - Zuordnung der neuen Steuersätze. Bitte kontaktieren Sie ihren Anbieter, um even. weitere nötige Anpassungen zu prüfen*. Danach Anpassung unter gastronovi - individuelle Gastro-MwSt auf "19% MwSt. (COVID-19)" in den Warengruppen anpassen.
HS/3, 3RPMS, Citadel, Guestline, Ibelsa, Infor, Sihot, Hotline, Hotel.Profi Anpassung unter gastronovi - nur individuelle Gastro-MwSt auf "19% MwSt. (COVID-19)" in den Warengruppen anpassen.

Für einen Reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, zunächst den neuen Steuersätze mit der ID 102 in Protel anzulegen und danach die Steuersätze in gastronovi Office zu ändern.

Nach unseren Informationen ist es zwingend erforderlich vor dem Stichtag 01.07.2020 Kontakt mit den Protel-Support aufzunehmen, damit eine termingerechte Umstellung des “Covid-19”-Steuersatzes im PMS erfolgen kann.

Sollte Ihr PMS-Anbieter Fragen haben, wie der Steuersatz "19% MwSt. (COVID-19)" an das PMS übertragen wird, finden Sie hier genaue Informationen: HOTAPI-Steuersätze-2020_06_26.pdf

Steuerkonten - Nutzung von Buchhaltungsprogrammen wie DATEV oder ETL Adhoga

Es wird neue Buchungs-(Steuer)schlüssel geben, welche die Mehrwersteuer-Senkung berücksichtigen. Ob Sie zusätzlich eine Anpassung Ihrer hinterlegten Erlöskonten vornehmen, sollte von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater besprochen werden. Nutzen Sie eine Integration wie DATEV oder ETL Adhoga, kann es sein, dass Sie Automatikkonten eingetragen haben. Erlöskonten, die gleichzeitig Automatikkonten sind, benötigen ein neues Konto, da der BU-Schlüssel für diese Konten keine Berücksichtigung findet. Laut DATEV ist eine entsprechende Veröffentlichung jedoch nicht vor dem 30.06 geplant. Weitere Hilfestellung veröffentlichen wir in diesem Zusammenhang gerne, sobald uns diese vorliegt.

Gästeregistrierung / Erfassung der Kontaktdaten

Nach den neuen Bestimmungen für die Wiedereröffnung sind Betriebe vielerorts dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste vollständig zu erfassen, damit mögliche Infektionsketten besser nachvollzogen werden können. Um hier eine unübersichtliche Zettelwirtschaft zu vermeiden, können digitale Tools Sie unterstützen, alle Informationen datenschutzkonform zu verwalten und diese nach der vorgegeben Frist (unterschiedliche Regelungen pro Bundesland) wieder aus dem System zu löschen.

Ihre Gäste müssen dann lediglich beim Betreten UND Verlassen Ihres Restaurants einen QR-Code mit dem eigenen Smartphone scannen und können dann ihre Daten in einem kurzen Formular eingeben.

Für die Erfassung der Gästeinformationen stehen allen gastronovi Kunden ab sofort zwei Umfrage-Vorlagen bereit: “COVID-19 Check-in” und “COVID-19 Check-out”. Diese Vorlagen können Sie ganz einfach kopieren und anschließend bearbeiten.

Die kopierte Umfrage ist zunächst nicht aktiv. Sie muss durch Sie explizit aktiviert werden. Setzen Sie hierzu einfach einen Haken bei “Aktiv”.

Sie können eine automatische Weiterleitung nach dem Abschicken der Umfrage auf eine gezielte Seite Ihrer gastronovi Internetpräsenz einrichten. Diese können Sie beispielsweise dazu nutzen, um Ihre Gäste automatisch zur digitalen Speisekarte auf Ihrer Website weiterzuleiten.

Um die Umfrage Ihren Gästen bereitzustellen, können Sie sich einen Direktlink bzw. QR-Code generieren. Dieser kann anschließend ganz einfach gescannt werden und leitet zur Umfrage weiter.

Weitere Infos dazu finden Sie hier:

Für die Nutzung dieser neuen Funktion benötigen Sie das gastronovi Modul "Tischreservierung", "Website" oder unser Marketing-Paket.

Tischreservierungen / Gastraum / Tischplan

Mindestabstand

Abstand zu anderen Personen halten – das gilt nun auch im Gastraum Ihres Lokals. Sorgen Sie dafür, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist.

Damit Ihr Serviceteam die Gäste nur an den verfügbaren Tischen platzieren kann und der Mindestabstand stets eingehalten wird, können Sie Ihren Tischplan in gastronovi Office ganz einfach anpassen. Hierzu wählen Sie einfach die Tische aus, an denen keine Gäste platziert werden sollen und setzen die Personenzahl dieser Tische auf 0. Zusätzlich können Sie dem entsprechenden Tisch einen Titel geben (z. B. LEER oder ABSTAND), damit dieser im System noch deutlicher zu erkennen ist. Wenn Gäste nun das Lokal betreten, können Ihre Servicekräfte direkt am Empfang im Kassensystem sehen, an welchem Tisch die Gäste platziert werden können.

Beschränkung der Personenzahl

Öffnung unter strengen Auflagen: In einigen Bundesländern bedeutet dies, dass es Beschränkungen bei der Zahl an Personen gibt, die gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen – oder vorhandene Kapazitäten nur zu einem bestimmten Anteil besetzt werden dürfen. Unterstützen Sie Ihr Serviceteam bei der Einhaltung dieser Regelung!

Im gastronovi Kassensystem können Ihre Servicekräfte jederzeit auf dem grafischen Tischplan nachschauen, wie viele Plätze bereits belegt und welche noch frei sind. Damit nicht zu viele Gäste platziert werden, empfehlen wir Ihnen den Tischplan anzupassen: Legen Sie die maximale Personenzahl pro Tisch fest und markieren Sie Tische, die aufgrund der Abstandsregelung leer bleiben müssen.

Dank des Single-Source-Prinzips von gastronovi werden diese Einstellungen auch entsprechend für die Online-Reservierung übernommen, sodass Ihre Gäste nur für die von Ihnen freigegebenen Kapazitäten reservieren können. Zusätzlich können Sie in der Tischreservierung weitere Einstellungen vornehmen.

Reservierungspflicht

Damit Sie Ihre Kapazitäten besser planen können, empfiehlt es sich, Ihre Gäste vorab reservieren zu lassen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Auslastung, die Sie gemäß der Vorgaben anbieten können. Sollte in Ihrem Bundesland zudem eine Reservierungspflicht gelten, können Sie diese optimal mit einem digitalen Reservierungssystem erfüllen.

Mit der gastronovi Tischreservierung können Sie einen Online-Reservierungskalender ganz bequem auf Ihrer Website und/oder Social Media einbinden. Sollten Ihre Kapazitäten zum gewünschten Termin bereits voll ausgelastet sein, erhält Ihr Gast automatisch passende Alternativen vorgeschlagen. Die Tischreservierungssoftware bietet Ihnen zahlreiche Konfigurationsmöglichkeiten, die es Ihnen erleichtern die Regelungen zur Öffnung Ihrer Gastronomie umzusetzen. In den Reservierungsvorgaben können Sie u.a. die Reservierungs- sowie Vorlaufzeiten festlegen. Aber auch die maximale Personenzahl, die pro Online-Reservierung angenommen wird. Darüber hinaus können Sie – je nach Bedarf und um Ihre Auslastung optimal zu steuern – auch die maximale Anzahl an Online-Reservierungen festlegen, die Sie pro Intervall annehmen möchten/können.

Eine weitere Möglichkeit: Erstellen Sie eine zusätzliche Abfrage für die Online-Reservierung, um zu erfassen, wie viele minderjährige Kinder für die Reservierung eingeplant werden müssen.

Digitale Reservierungscodes

Mit der gastronovi Tischreservierung erhalten Ihre Gäste eine automatische Reservierungsbestätigung per E-Mail. Der Termin für die Tischreservierung kann als digitale Wallet-Version heruntergeladen werden. Hierzu wird Ihren Gästen in der Bestätigungs-E-Mail eine entsprechende Schaltfläche angezeigt. Speichern Ihre Gäste die Tischreservierung im Apple Wallet oder Android Passbook, wird dort zusätzlich zu den Reservierungsdetails ein QR-Code angezeigt.

Diesen QR-Code aus der Bestätigungs-E-Mail der Gäste, bzw. aus der Wallet-/ Passbook-Datei, können Ihre Servicekräfte beim Empfang im Restaurant ganz einfach scannen, um die entsprechende Reservierung schnell aufzufinden und die Gäste am entsprechenden Tisch zu platzieren. So sehen Sie immer in Echtzeit die Auslastung Ihrer Gastronomie und können die Vorgaben einhalten.

Walk-Ins / Laufkundschaft

Da nicht in allen Bundesländern eine Reservierungspflicht vorgesehen ist, können Gäste u.U. auch spontan in Ihr Lokal kommen. Wenn Sie getrennte Tools für die Tischreservierung und das Kassensystem nutzen, fehlt oft der Gesamtüberblick über die aktuelle und zukünftige Auslastung, weil die Daten nicht miteinander verknüpft sind.

Ein riesiger Vorteil von voll integrierten Lösungen wie gastronovi ist, dass die Nutzenden ihre Ressourcen vollautomatisch und optimal verwalten können. Nutzen Sie das gastronovi Kassensystem im Zusammenspiel mit der gastronovi Tischreservierung laufen die Informationen aus der Tischreservierungssoftware direkt im Kassensystem zusammen, sodass Sie Ihre Kapazitäten jederzeit in Echtzeit einsehen können. Sobald neue Gäste über das Reservierungstool online reservieren, ist die Reservierung direkt im Kassensystem sichtbar, sodass Ihre Servicekräfte sehen, ab wann ein Tisch reserviert ist und an welchen freien Tischen Laufkundschaft platziert werden kann. Wird ein Tisch über das gastronovi Kassensystem geöffnet, wird dieser automatisch als Walk-In erfasst – und für die Online-Reservierung blockiert.

Nutzen Sie die gastronovi Tischreservierung nicht in Verbindung mit dem gastronovi Kassensystem, können Sie Walk-Ins manuell in der Tischreservierung erfassen – und können so Ihre aktuelle Auslastung immer kontrollieren.

Hier bietet es sich an, die Gästeregistrierung zu implementieren. Nachdem Sie den QR-Code generiert haben, können Sie diesen ausdrucken und Ihren Gästen am Empfang bereitstellen, damit dieser gescannt werden kann.

Speisekarten

Stellen Sie Ihre Karte digital zur Verfügung. Damit Ihre Gäste die Karte gar nicht erst in die Hand nehmen müssen, können Sie Ihre Speise- und Getränkekarte auch virtuell bereitstellen.

Nutzen Sie das gastronovi Kassensystem in Verbindung mit weiteren Modulen, können Sie Ihre Speise- und Getränkekarte mit wenigen Klicks digital Ihren Gästen präsentieren – ob auf den Präsentationskanälen in Ihrem Lokal, Ihrer Website, Social Media Kanälen oder als Self-Ordering System für direkte Nachbestellungen vor Ort.

Bestellsystem

gastronovi bietet Ihnen digitale Lösungen für diesen Bereich aus einer Hand. Mit den Modulen Kassensystem, Bestellsystem und Kundenbindung können Sie einen Abhol- und Lieferservice einrichten, sowie Gutscheine (online) verkaufen und die Online-Aufladung von Kundenkarten anbieten.

Vor-Ort-Bestellung

Beim Bestell- als auch beim Bezahlvorgang haben Gäste und Servicepersonal normalerweise viel Kontakt.

Mit dem gastronovi Kassensystem in Verbindung mit der Kassenerweiterung: Bestellsystem können Ihre Gäste die Gerichte risikofrei am eigenen Smartphone auswählen und direkt bestellen – anstatt in einer gedruckten Speisekarte zu blättern. Dank integrierter Bezahlmethoden wie z.B. PayPal ermöglichen Sie Ihren Gästen, eine Bestellung auf Wunsch bargeldlos direkt online zu bezahlen. Auch Trinkgeld kann selbstverständlich über das Bestellsystem vergeben werden.

Online-Zahlung

Bieten Sie kontaktlose Zahlungen an. Reduzieren Sie die Ansteckungsgefahr, indem Sie Online-Bezahlmethoden wie PayPal anbieten. In diesem Fall kann der Gast die Rechnung bequem mit dem eigenen Smartphone bezahlen – der Einsatz spezieller Hardware ist nicht nötig.

Je nach Land und angebundenen Zahlungsdienstanbieter ist neben den gängigen bargeldlosen Bezahlmethoden, die Sie im gastronovi Kassensystem hinterlegen können, auch das Anbieten von Online-Zahlungen in Verbindung mit dem gastronovi Bestellsystem ohne großen Aufwand möglich.

Ihre Gäste können bei der Online-Bestellung (Take-away- oder Lieferbestellungen, Kauf von Gutscheinen) sowie bei der Bestellung vor Ort dann zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen (PayPal, Sofortüberweisung, giropay, Apple Pay, Google Pay, Alipay, Kreditkarten, gastronovi Gutschein).

Aufgrund der Vorgaben wie Abstandsregelungen und Begrenzungen der Personenanzahl können Sie nach der Öffnung Ihre Kapazitäten nicht zu 100% auslasten. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Gäste erst einmal zurückhaltend reagieren, sodass insgesamt mit weniger Gästen zu rechnen ist.

Nutzen Sie zusätzliche Angebote wie einen Abhol- und Lieferservice oder den (Online-)Gutscheinverkauf, um weiteren Umsatz zu generieren.

Abholung

Richten Sie die Abholung ein und ermöglichen Sie Ihren Gästen über das Widget Speisen und Getränke zu bestellen, um diese bei Ihnen abzuholen.

Lieferung

Richten Sie die Lieferung ein und ermöglichen Sie Ihren Gästen über das Widget Speisen und Getränke zu bestellen und diese zu sich nach Hause liefern zu lassen.

Online-Verkauf von Gutscheinen

Richten Sie den Online-Verkauf von Gutscheinen ein und ermöglichen Sie Ihren Gästen über das Widget Gutscheine zu kaufen. Diese werden per E-Mail verschickt und lassen sich bequem ausdrucken oder weiterverschenken. Zudem können Sie auch als Zahlungsmittel für Vorbestellungen, Abholungen oder Lieferungen genutzt werden.

Online-Aufladung von Kundenkarten

Richten Sie die Online-Aufladung von Kundenkarten ein und ermöglichen Sie Ihren Gästen über das Widget die bereits erworbenen Kundenkarten wieder aufzuladen. Diese können dann vor Ort als Zahlungsmittel genutzt werden, funktionieren aber auch für Vorbestellungen, Abholungen oder Lieferungen.

Kommunikation

Ein Restaurantbesuch in Zeiten der Corona-Pandemie sieht anders aus, als Sie, Ihre Gäste sowie Ihr Personal es gewohnt sind.

Informieren Sie Ihre Gäste über die Bestimmungen und Verhaltensregeln. Es gelten nun auch einige Vorschriften für Ihre Kundschaft, an die sie sich halten müssen. Auf Ihrer Website können Sie Ihre Gäste auch vorab über die bei Ihnen geltenden Regeln informieren – so können Sie beispielsweise darauf hinweisen, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Öffnungszeiten mit den neuen Vorgaben konform sind – und passen Sie diese wenn nötig an.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Nutzen Sie gastronovi Office in Verbindung mit der Google My Business Integration, dann können Sie Ihre Öffnungszeiten zentral in gastronovi Office pflegen - Ihr Google My Business Eintrag wird automatisch aktualisiert.

Informationen & Tipps für die Gastronomie (AT)

Die Verlängerung der Steuersätze von 5% in Österreich bis zum 31.12.2021 wurden offiziell vom Nationalrat beschlossen.

Steuererleichterungen in Österreich

Die Bundesregierung hat Steuererleichterungen für die Gastronomie in Österreich beschlossen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2020 für Speisen, Getränke und kulturelle Veranstaltungen ein reduzierter Steuersatz von 5% gilt – diese Senkung war befristet bis zum 31.12.2021.

Bisher gilt für Speisen eine Besteuerung mit 10%, für Getränke 20% und für kulturelle Veranstaltungen der Steuersatz in Höhe von 13%. Nun soll generell ein Satz von 5% auf diese Posten zur Anwendung kommen, um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Dauerhaft abgeschafft wird zudem die Schaumweinsteuer in Höhe von einem Euro pro Liter.

Update (Stand: 24.06.2020): Mit einem Initiativantrag vom 18. Juni 2020 wurde zur Unterstützung der Gastronomie, und bestimmten Bereichen der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVlD-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, eine Ausweitung der bisher vorgesehenen Begünstigungen vorgesehen. Entsprechend der Aussage des Bundesministeriums Finanzen wird (rückwirkend) zum 1. Juli 2020 für die Abgabe aller Speisen und Getränke in der Gastronomie ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5% eingeführt. Zudem wird für bestimmte Leistungen der Kulturbranche sowie im Publikationsbereich generell ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5% eingeführt. Eine Auflistung der Bereiche finden Sie hier Information betreffend die Umsatzsteuersenkung.pdf

Der entsprechende Initiativantrag wurde am 18.6.2020 im Parlament eingebracht. Die Kundmachung im BGBl ist für die Kalenderwoche 29 bzw. 30 geplant. Damit soll die Rückwirkungsproblematik möglichst geringgehalten werden.

Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen kommt, kann der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des BMF: Website BMF

Denken Sie daran, den neuen geltenden Steuersatz in Ihrem Kassensystem entsprechend einzurichten.

Um die Umstellung der Umsatzsteuer für unsere Kunden möglichst einfach zu gestalten, haben wir neue Steuersätze im System angelegt:

  • Für Getränke: 20% USt. Getr. (COVID-19)
  • Für Speisen: 10% USt. Speis. (COVID-19)
  • Für kulturelle Veranstaltungen: 13% USt. Kult. (COVID-19)

Diese Steuersätze wurden am 1. Juli 2020 um 00:00 Uhr automatisch auf 5% umgestellt – und am 1. Januar 2022 wieder auf den Ausgangssatz zurückgestellt. So müssen Sie nicht tagesaktuell den neuen Steuersatz einpflegen und auch nicht daran denken, diesen rechtzeitig wieder umzustellen.

Sie können also bereits vor dem 1. Juli 2020 ohne Zeitdruck alle betroffenen Warengruppen auf den neuen, temporär geltenden Steuersatz ändern. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie den Steuersatz nicht erneut umstellen.

Um die neuen temporären Steuersätze nutzen zu können und von der automatischen Umstellung zu profitieren, müssen Sie den neuen Steuersatz einmal zuordnen. Dies können Sie im back Office unter den Warengruppen vornehmen. Ändern Sie bei den entsprechenden Warengruppen den Umsatzsteuersatz, also z. B. bei Getränken von “20% USt.” zu “20% USt. Getr. (COVID-19)”.* Anschließend erfolgt die fristgerechte Umstellung vollautomatisch auf den jeweils geltenden Steuersatz.

Laden Sie Ihre Kassen vor dem 1. Juli 2020 einmal neu, damit die neuen Steuersätze übernommen und automatisch umgestellt werden.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserem Blog:

Die Informationen sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Das Supportportal erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen bleiben ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.